Mord im Auftrag des Teufels: Täter bleibt doch noch in Haft
Beschluss auf vorzeitige Entlassung wieder aufgehoben.
14 Jahre ist es her, dass in Witten ein Satanisten-Paar einen Mann ermordet hat. „When Satan lives“ war damals an die Fensterscheibe des Tatorts geschrieben. Der Mord hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Haupttäter will in die Freiheit, doch daraus wird vorerst nichts — er muss doch noch hinter Gittern bleiben.
Das hat jetzt das Düsseldorfer Oberlandesgericht „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Senat hob damit einen gegenteiligen Beschluss des Mönchengladbacher Landgerichts auf. Der 39-Jährige sei aber aus der Süchtelner Psychiatrie in ein normales Gefängnis zu verlegen. Spätestens im Juli kommenden Jahres kommt der Mann ohnehin frei. Dann hat er seine Strafe von 15 Jahren Haft vollständig verbüßt.
Das Landgericht Mönchengladbach hatte im Dezember die Freilassung des Mörders beschlossen. Es war zuständig, weil der Täter Daniel R. im Maßregelvollzug der Süchtelner LVR-Klinik einsitzt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde eingelegt, die nun erfolgreich war. „Ich werde prüfen, ob gegen den Beschluss eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt“, kündigte der Anwalt des Mannes an.
Gemeinsam mit seiner Partnerin hatte Daniel R. im Jahr 2001 einen Bekannten in seine Wohnung gelockt, den 33-Jährigen mit 66 Messerstichen umgebracht und die Leiche zerstückelt. Auch ein Hammer und eine Machete wurden bei dem Ritualmord eingesetzt. Der Haupttäter wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt und in die „Geschlossene“ eingewiesen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den Mann 13 Jahre nach der Tat als nicht mehr gefährlich eingestuft. Das Mönchengladbacher Landgericht hatte sich der Einschätzung angeschlossen.
Die Bluttat wollten die geständigen und inzwischen geschiedenen Eheleute im Auftrag des Teufels ausgeführt haben. Das Opfer, ein Arbeitskollege, war einer der wenigen Menschen, die mit den immer aggressiver auftretenden Satanisten Kontakt hielten. Nach dem Verbrechen waren die Eheleute sechs Tage auf der Flucht, bevor sie in der Nähe eines Friedhofs in Thüringen gefasst wurden. dpa/tler