Nach Festnahme: Strafanzeige gegen Polizisten
Ein Mann wirft SEK-Beamten vor, ihn geschlagen zu haben. Die Polizei äußert sich dazu nicht.
Mönchengladbach. Einer der jungen Männer, die am Dienstag von Spezialkräften der Polizei festgenommen wurden (die WZ berichtete), hat Strafanzeige gegen die SEK-Beamten erstattet — wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Das teilte sein Rechtsanwalt, der Mönchengladbacher Strafverteidiger Rainer Pohlen, auf WZ-Anfrage mit.
Pohlen ist am Dienstag gegen 21 Uhr ins Polizeipräsidium gefahren. Sein Mandant habe, so der Anwalt, „übel zugerichtet“ ausgesehen. Es seien etliche Verletzungen an den Beinen, im Rippen- und im Stirnbereich erkennbar gewesen.
Sein Mandant habe ihm berichtet, dass etwa zehn Polizeibeamte auf das Auto zugestürmt seien und die Türscheiben eingeschlagen hätten. Die Männer seien danach aus dem Auto gezerrt und gefesselt worden. Anschließend habe man ihnen, so zitiert Pohlen seinen Mandanten, die T-Shirts über den Kopf gezogen, so dass sie nichts mehr sehen konnten. Sein Mandant sei — vermutlich von einem der Beamten — „mindestens vier Mal mit Stiefeln getreten und mehrfach mit dem Schlagstock auf den Kopf und den Körper geschlagen“ worden.
Die Polizei möchte sich derzeit nicht zu den Vorgängen äußern. Das teilte Behördensprecher Jürgen Lützen der WZ mit.
Am Mittwoch hieß es in einer Pressemeldung der Polizei, das SEK sei mit der Festnahme der Männer beauftragt worden, weil „Hinweise vorlagen, dass die beiden möglicherweise bewaffnet sein könnten“. Ferner hieß es in der Mitteilung: Die Festnahme der Männer, die „einen schwunghaften Drogenhandel aufgezogen hatten“, sei „widerstandslos“ erfolgt. „Ich stelle mir die Frage, wie es bei einer widerstandslosen Festnahme zu solch massiven Verletzungen an Armen, Beinen und am Kopf gekommen sein soll“, so Pohlen. Er hofft, dass sich Zeugen, die den Einsatz beobachtet haben, bei ihm melden.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass eine entsprechende Anzeige vorliegt. Nun müsse die Anfangsverdachtslage geprüft werden, sagt Oberstaatsanwalt Lothar Gathen.