Nächtliche Randale: 19-Jähriger freigesprochen
Der junge Mönchengladbacher wollte seine beiden Freunde noch von der Tat abhalten.
Mönchengladbach. Vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht ging es auch am Mittwoch wieder um Sachbeschädigung im nächtlichen Viersen. Auf der Anklagebank saß ein Mönchengladbacher (19), der den Vorwurf vehement bestritt. Ein Polizeibeamter (55), der in Viersen in der Nähe des Tatortes wohnt, war damals in der Nacht durch den Krach wach geworden. Der 55-Jährige beobachtete, wie drei sichtlich alkoholisierte junge Männer mit leeren Bierflaschen um sich warfen. Dann habe einer gegen einen Schaltkasten getreten, die anderen beiden sollen anschließend mit Tritten einen zweiten Stromkasten beschädigt haben.
Am Mittwoch machte schließlich einer der Tatbeteiligten, der zum ersten Prozesstermin nicht kommen konnte, seine Aussage im Gerichtssaal. „Ja, die Stromkästen habe ich mit einem Freund kaputt getreten“, gab der 20-Jährige sofort zu. „Der Angeklagte hat versucht, uns daran zu hindern. Aber ich war besoffen“, erklärte der Zeuge dem Richter. Immerhin: Sein Alkoholpegel lag in jener Märznacht bei fast zwei Promille. Ob sich alle drei an der Sachbeschädigung beteiligt hatten, konnte der 55-jährige Polizeibeamte am ersten Prozesstag nicht mehr sagen.
„Einer der drei trat noch gegen eine Laterne, bis das Licht ausging“, erinnerte sich der Beamte. Der 19-Jährige wiederholte jedoch seine Aussage, die er bereits zu Prozessbeginn gemacht hatte: „Wir hatten in der Nacht zum 14. März viel Bier und Wodka getrunken. Meine Freunde traten plötzlich gegen die Kästen.“ Er habe geschimpft, sie sollten den Mist lassen. Selbst will sich der Angeklagte nicht beteiligt haben. Und genau das bestätigte der 20 Jahre alte Freund jetzt.
Auch eine weitere Anklage wegen Sachbeschädigung nahm für den 19-jährigen Gladbacher ein gutes Ende. „Das war ein Unfall, als ich am 17. Februar nachts mit einem Stock eine Scheibe einschlug“, beteuerte er. Auch da sei Alkohol im Spiel gewesen: „Ich stolperte und wollte mich mit dem Stock hochdrücken und geriet in die Scheibe.“
Weil das Gericht die Aussage nicht widerlegen konnte, kam der junge Mann mit einem Freispruch davon.