„Schilder-Posse“ in Mönchengladbach Parkgebühren gelten nur für Anwohner

Gladbach/Eicken. · Im Quartier „An den Gerichten“ tritt am 18. Februar eine umstrittene Regelung in Kraft.

Die Schilder sind derzeit noch durchgestrichen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Das Wohngebiet „An den Gerichten“ wird zur Anwohnerparkzone. Ab dem 18. Februar dürfen dort nur noch Bewohner mit Parkausweis unbegrenzt parken.

Bislang gibt es acht Wohnquartiere, für die Bewohnerparkausweise ausgegeben werden. Anwohner zahlen eine Gebühr für sechs Monate bis drei Jahre. Alle anderen ziehen sich ein Ticket am Parkautomaten. Im Wohngebiet „An den Gerichten“ wird das anders aussehen: Anwohner können sich dort einen Anwohnerparkausweis für 15 bis 90 Euro kaufen. Alle anderen parken kostenlos. Allerdings gilt für Auswärtige eine zeitliche Begrenzung an Werktagen: montags bis freitags müssen sie zwischen 9 und 18 Uhr eine Parkscheibe in ihr Auto legen und nach spätestens zwei Stunden wieder wegfahren, sonst drohen Knöllchen.

Anwohner: Parkscheibenregel gebe es im ganzen Viertel nicht

 „Was ist das denn für eine Logik?“, fragen sich Anwohner. „Wir sollen jetzt zur Kasse gebeten werden, und Fremdparker zahlen nichts?“ So würden die Dauerparker nicht aus dem Quartier herausgehalten. Im Gegenteil. Im Bereich der unteren Gneisenaustraße und im Gründerzeitviertel gilt schon eine Bewohnerparkregel. Dort werden Fremdparker allerdings zu Kasse gebeten. „Eine Regelung mit Parkscheibe gibt es im gesamten Gründerzeitviertel nicht“, kritisiert Hartmut Engels, Anwohner der oberen Gneisenaustraße.

Eine Bewohnerparkregelung setze zwar immer auch eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums voraus, das müsse aber nicht zwingend mit Parkscheinautomaten, sondern könne auch durch eine Parkscheibenregelung umgesetzt werden, heißt es aus der Stadtverwaltung. Dies sei für Mönchengladbach auch kein Novum. In der Bewohnerparkzone rund um das Amtsgericht in Rheydt gebe es ebenfalls Bereiche, die mit einer Parkscheibenregelung funktionierten.