Prozess: Erst überfallen, dann erpresst

Täter hat nach einem Notebook-Raub gedroht, intime Bilder des Opfers zu veröffentlichen.

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Mönchengladbach. Vor dem Mönchengladbacher Landgericht hat Freitag der Prozess gegen einen 21-jährigen Wuppertaler begonnen. Dem Mann werden gemeinschaftlicher Raub und versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

Am 30. November 2013 sollen der maskierte Angeklagte und ein bislang unbekannter Mittäter einer Frau vor ihrem Haus in Giesenkirchen aufgelauert haben. Laut Staatsanwaltschaft soll einer der Männer der Geschädigten den Mund zugehalten und sie aufgefordert haben, ihre Handtasche loszulassen. Das 63-jährige Opfer musste sich auf den Bauch legen. Einer der Täter legte sich laut Anklage auf die Frau und drückte ihr Gesicht auf den Boden.

Währenddessen nahm der andere Täter ihre Handtasche, eine Reisetasche, vier Tragetaschen und eine Laptoptasche an sich. Darin befanden sich ein Notebook der Marke Apple, ein Ringbuch der Marke Montblanc, etwa 300 Euro, hochwertige Kosmetikprodukte, Kreditkarten und Ausweispapiere. Anschließend flüchteten die Täter.

Doch damit war die Tortur für die 63-Jährige noch nicht beendet: Am 5. Dezember erhielt sie einen anonymen Anruf. Der Anrufer versuchte, sie mit intimen Fotos und Videos, die auf dem gestohlenen Notebook gespeichert waren, zu erpressen. Er forderte 10 000 Euro und drohte, ansonsten Bilder und Videos zu veröffentlichen.

In der Folge schickte der Erpresser der Mönchengladbacherin noch zwei Nachrichten und rief sie mehrfach an, um an das Geld zu kommen. Am 11. Dezember schließlich wurde in einem Telefonat ein Treffen am Abend in Wuppertal verabredet. Was der Täter nicht wusste: Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt bereits informiert — und nahm den Angeklagten bei der vermeintlichen Geldübergabe fest.

Der 21-Jährige ist in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zuletzt wurde er im März 2011 wegen besonders schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Rest der Strafe wurde im August 2013 zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die versuchte Erpressung in Vernehmungen eingeräumt. Mit dem Raub hingegen will er nichts zu tun haben. Seiner Aussage nach hat er das Notebook in einem Mönchengladbacher Internetcafé von einem Unbekannten zum Preis von 100 Euro gekauft.

Freitag wollte sich der Angeklagte nicht weiter zu der Tat äußern. Vor der 1. großen Strafkammer sagten zunächst die Geschädigte und anschließend Polizeibeamte aus. Zwei Zeugen aus dem Umfeld des 21-Jährigen machten von ihrem Aussage- verweigerungsrecht gebrauch. Der Prozess wird am 26. August fortgesetzt.