Prozess: Überfall auf ein Blumengeschäft
Ein 21-Jähriger bedrohte eine Mitarbeiterin mit einer Spielzeugpistole, sein Komplize (17) stand Schmiere.
Mönchengladbach. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat die erste große Jugendkammer am Landgericht am Donnerstag zwei junge Männer aus Mönchengladbach verurteilt. Der jüngere von beiden ist erst 17 Jahre alt. Zum Schutz von Jugendlichen ist in solchen Fällen kein Publikum im Gerichtssaal zugelassen. Sein älterer Komplize ist 21 Jahre alt, aber auch für ihn galt noch das Jugendstrafrecht.
Es ging um einen Raubüberfall am 27. April vergangenen Jahres auf ein Blumengeschäft an der Bismarckstraße. Dort wollte die Verkäuferin an jenem Tag gegen 18.35 Uhr gerade das Geschäft schließen, als die beiden maskierten Jugendlichen hereinkamen. Während der Jüngere von beiden im Eingangsbereich blieb und Schmiere stand, ging der Ältere auf die Frau zu, hielt ihr eine Spielzeugpistole an den Kopf und forderte sie auf, die Kasse zu öffnen.
Die Frau glaubte, es handele sich um eine echte Waffe und öffnete die Kasse, weil sie Angst hatte. Der junge Mann konnte so 340 Euro aus der Kasse nehmen, bevor die beiden flohen.
Als die Ermittlungen anliefen, erwies sich der inzwischen 21-Jährige, der wegen mehrerer Raubüberfälle bereits vorbestraft ist, als kooperativ. Er war es auch, der schließlich den Namen seines Mittäters nannte. Der wiederum bestritt allerdings bei der Polizei vehement, der zweite Täter gewesen zu sein.
Das änderte sich erst im Gerichtssaal, als ihm klar wurde, dass es ein DNA-Gutachten gab, was seine Anwesenheit in dem Blumengeschäft eindeutig bewies.
Weil das Jugendstrafrecht darauf zielt, vor allem erzieherisch zu wirken und die jungen Leute wieder auf den Weg des Gesetzes zurückzubringen, fielen die Strafen für einen Raubüberfall vergleichsweise moderat aus.
Der 17-Jährige bekam zwei Jahre auf Bewährung. Bei dem Älteren wurden Urteile aus andren Verfahren einbezogen. Da hatte er schon drei Jahre und zwei Monate Haft „angesammelt“. Mit dem Urteil muss er insgesamt vier Jahre und sechs Monate verbüßen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.