Psychisch Kranker soll Putzfrau sexuell belästigt haben
Die Krankenpfleger mussten dem 48-Jährigen nach der Tat Handschellen anlegen, um ihn zu beruhigen.
Viersen. Von dem Mann in der forensischen Psychiatrie habe sie das nicht erwartet, erinnerte sich gestern vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts die 34-jährige Zeugin. Dabei deutete die Frau, die zur Tatzeit im April 2012 in der psychiatrischen Klinik in Viersen als Reinigungskraft tätig war, auf den Mann auf der Anklagebank (48). „Der war doch immer freundlich und hilfsbereit, ist mir nie aufgefallen“, staunte die Düsseldorferin noch im Nachhinein. Tatsächlich soll sich der 48-Jährige damals an der Zeugin, als sie das Bad im Patientenzimmer putzte, mit sexuellen Handlungen vergriffen haben.
Der Mann leidet laut Gutachten an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und an einer Psychose. Nach einem Urteil von 2004 ist er in der Psychiatrie untergebracht worden. Der Angeklagte, der vor zwei Jahren im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, hatte im Gerichtssaal zugegeben, die Frau angefasst zu haben.
Die 34-Jährige erinnerte sich vor Gericht voller Entsetzen an das Verhalten des Angeklagten. Völlig unerwartet habe er sie an dem Apriltag im Badezimmer zu Boden gebracht, sie überall befummelt und im Gesicht geküsst. Als die erschrockene Frau laut schrie, habe er immer nur gesagt, sie solle ruhig sein. Er wolle ihr doch 20 Euro geben. „Der hat mich auch unten angefasst“, hatte die Reinigungskraft bei der Polizei berichtet.
Ihr war es damals gelungen, den Alarmknopf zu drücken. Die Kollegen waren sofort gekommen. Auch die Krankenpfleger hatten sich in ihren Zeugenaussagen erinnert, dass der Angeklagte damals immer wieder gerufen habe: „Ich habe doch nichts gemacht. Ich wollte ihr doch 20 Euro geben.“ Er habe doch nur ein bisschen Zuneigung gewollt.
Auf dem Flur hatte sich der Angeklagte zunächst gegen den Zugriff der Krankenpfleger gewehrt, bis man ihm Handschellen anlegte und in ein Beruhigungszimmer brachte. Der Prozess wird in zwei Tagen fortgesetzt.