Ralph M. bald wieder frei?
Gericht: Der Ex-Galerist bekam nach dem sexuellen Missbrauch eine milde Strafe.
Mönchengladbach. Ralph M., Verfasser von perversen Schriften und Ex-Galerist aus Mönchengladbach, bleibt die Psychiatrie und auch die Sicherungsverwahrung erspart. Die Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes verurteilte den 52-Jährigen am Dienstag nach einem Monate andauernden Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens aus Steinfeld überraschend lediglich zu zwei Jahren Gefängnis. Eine Einweisung in die Psychiatrie komme nicht in Frage, weil der Angeklagte voll schuldfähig sei, und die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei nicht möglich gewesen, weil die Tat, wegen derer sich M. im aktuellen Prozess habe verantworten müssen, eine zu geringe Strafe nach sich gezogen hätte, erklärte der Vorsitzende Richter Dietrich Janssen die fehlenden gesetzlichen und formellen Voraussetzungen für die Maßnahmen.
Mit dieser Sichtweise lag das Gericht allerdings weit ab von den Auffassungen der Staatsanwaltschaft und auch der Nebenklage.
Anklagevertreterin Manuela Wasmann hatte drei Jahre Haft nebst Sicherungsverwahrung gefordert, der Dammer Rechtsanwalt Sven Holzhauer, der die Opferfamilie vertrat, gar fünf Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung.
Die Sicherungsverwahrung wird im Anschluss an die Verbüßung einer Haftstrafe vollstreckt und ist zeitlich unbegrenzt. Offensichtlich weil sie so gewaltig wiegt, hatte das Gericht den Fall genau geprüft.
Indes: M. ist einschlägig vorbestraft und hatte die aktuelle Tat während einer laufenden Bewährung begangen.
Auch der Psychiater, den das Gericht zu dem Prozess hinzugezogen hatte, hatte für die Einweisung des redegewandten Angeklagten in die Psychiatrie beziehungsweise für die Anordnung der Sicherungsverwahrung plädiert. Er hält M. für äußerst gefährlich.
Der 52-Jährige hatte die 13-Jährige beim Chatten im Internet kennen gelernt, war dann nach Steinfeld gereist, um das Mädchen dort heimlich sexuell zu missbrauchen. Ein anschließender Besuch bei den Eltern der 13-Jährigen war zum Desaster geworden: Der Vater des Kindes hatte M. vom Hof gescheucht, nachdem dieser erklärt hatte, eine Beziehung zu der Tochter des Hauses zu unterhalten.
M., der an der Sophienstraße eine Galerie betrieb und dort auch Gladbacher Promis empfing, könnte nun schon bald wieder ein freier Mann sein: Ein halbes Jahr sitzt er schon in Untersuchungshaft. Diese Zeit muss auf das gestrige Urteil angerechnet werden. Aufgrund des Urteils ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft in die Revision geht. Sollte diese Erfolg haben, müsste der Prozess neu aufgerollt werden.