Bürgerbeteiligung in Mönchengladbach Bürger fordern Rederecht im Rat

Mönchengladbach. · Bürger sind bei Ratssitzungen nur als Zuschauer zugelassen. Das könnte sich jetzt ändern.

Noch herrscht für Bürger Funkstille im Ratssaal. Die Verwaltung prüft, ob ein Rederecht umsetzbar ist – und mit welchen Regeln.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wenn der Rat oder die Ausschüsse des Rates tagen, sind Bürger nur als Zuschauer zugelassen. Das Wort ergreifen dürfen sie nicht, auch keinen Applaus oder Missfallsbekundungen kundtun, das regelt die Geschäftsordnung des Rates. Das gilt aber auch, wenn die Bürger selbst Thema im Rat sind, oder vielmehr ihre Beschwerde. Das könnte sich künftig ändern. Die Verwaltung soll prüfen, ob Petenten, die eine Anregung oder Beschwerde an den Rat gerichtet haben und die dann im Beschwerdeausschuss behandelt wird, dort nicht doch auch das Wort ergreifen dürfen. Anlass ist ein entsprechender Bürgerantrag. „In der jetzigen Geschäftsordnung ist kein Rederecht für Bürger vorgesehen, somit ist die Teilhabe an der politischen Willensbildung für viele nicht zufriedenstellend sichergestellt“, schreibt der Petent in seiner Begründung, die er im Ausschuss mündlich aber nicht ausführen durfte – es ist ja noch verboten.

Der Beschwerdeausschuss einigte sich einstimmig auf Antrag der großen Koalition darauf, dass die Verwaltung bei der Bezirksregierung erfragen soll, ob die Gemeindeordnung des Landes ein Rederecht in diesem Ausschuss zulassen könnte. Außerdem sollen Beispiele aus anderen Städten in NRW und die dortigen Verfahrensregeln, Fälle von Missbrauch des Rederechts, Verfahrensvorgaben und Auswirkungen auf die Arbeit in den Ausschüssen dieser Kommunen dargestellt werden. „Wir können jetzt nicht einfach ein Rederecht beschließen, aber wir sollten dezidiert klare Regeln aufstellen“, sagte CDU-Fraktionschef Hans Peter Schlegelmilch. SPD-Politiker Felix Heinrichs sagte, Bürgerbeteiligung sei ein Gewinn: „Wir müssen den richtigen Rahmen schaffen, dass Bürger ihren Antrag auch begründen können.“ Die Grünen wie auch die FDP hatten beantragt, ein Rederecht in die Geschäftsordnung des Ausschusses aufzunehmen.

Die Stadtverwaltung hatte das anders gesehen und dem Ausschuss empfohlen, kein Rederecht einzuräumen. Zwar gebe es dies in anderen Städten und Gemeinden. „Jedoch stellt sich die Frage, ob dies aus rechtlicher Sicht überhaupt zulässig ist. Auch die tatsächliche Ausgestaltung eines solchen Anhörungs- und Rederechts ist zu hinterfragen.“ Ein Anspruch auf Anhörung stehe den Petenten nicht zu, unter anderem weil er kein Sachverständiger oder Vertreter einer Bevölkerungsgruppe sei. „Die Betroffenheit eines Petenten reicht nicht aus, um eine vergleichbare Sachkunde anzunehmen“, so das Rathaus.

Zunächst entscheidet
die Bezirksregierung

Noch größer ist die Sorge vor Massenpetitionen, wenn viele Petenten den gleichen oder ähnlichen Antrag einreichen und alle Rederecht einfordern. „Es ist zu befürchten, dass der daraus resultierende Zeit- und Verwaltungsaufwand eine zügige und geordnete Arbeit im Ausschuss oder der Bezirksvertretung gefährden würde“, heißt es in dem Papier.

Die Politiker in dem Ausschuss sahen das anders. „Ich glaube nicht, dass ein Rederecht von fünf Minuten die Arbeitsfähigkeit einschränkt“, sagte FDP-Ratsherr Reiner Gutowski. Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender der Linken, sagte, die Geschäftsordnung des Rates biete vernünftige Regularien, Redezeiten zu begrenzen. Damit ist aber noch nicht klar, ob Bürger künftig in diesem Gremium des Stadtrates das Wort ergreifen dürfen. Denn nur für den Fall, dass die Bezirksregierung keine Bedenken hat, soll das Rathaus eine Änderung der Geschäftsordnung dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Erst dann entscheiden die Politiker, ober Bürger im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden das Wort ergreifen dürfen.