Reuter erzielt wegweisendes Urteil gegen Hersteller

Der Händler aus Gladbach zog vor Gericht, weil er dem Badarmaturen-Produzenten Dornbracht gezielte Behinderung seines Onlinehandels vorwarf — und bekam am Mittwoch recht.

Mönchengladbach. Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am Mittwoch den Onlinehandel gestärkt:

Der Badarmaturen-Hersteller Dornbracht muss wegen gezielter Behinderung des Onlinehandels inklusive Zinsen Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Euro an den Mönchengladbacher Fach- und Onlinehändler Reuter zahlen.

Auch Andreas Dornbracht, Geschäftsführer des Iserlohner Unternehmens, haftet persönlich für den vollen Betrag.

Grund für die Klage Reuters war eine sogenannte Fachhandelsvereinbarung Dornbrachts. Damit hatte der Armaturenhersteller Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern.

Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2011 die Fachhandelsvereinbarung als wettbewerbswidrig bemängelt. Die Richter des OLG hatten schon in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Fachhandelsvereinbarung gezielt den Wettbewerb behinderte.

Geschäftsführer Bernd Reuter sagt: „Jetzt ist durch das OLG bestätigt, dass Dornbracht uns geschädigt hat. Auch unsere Kunden hatten unter den Lieferblockaden zu leiden.

Wir haben immer betont, dass wir Dornbracht-Produkte schätzen. Was wir allerdings entschieden ablehnen, ist Dornbrachts Versuch, Preistransparenz zu unterdrücken und den Internethandel zu bekämpfen.“

Verbraucher wünschten sich unkomplizierte, komfortable Einkaufsmöglichkeiten zu jeder Zeit — der professionelle Onlinehandel erfülle laut Reuter diese Anforderungen. „Wer den Fachhandel im Internet blockiert, missachtet Kundenwünsche.“

Das OLG ist der Argumentation Reuters nicht in allen Punkten gefolgt: An die Feststellung der Höhe eines weitergehenden Schadens wegen ausgebliebener Umsatzsteigerung stellt das Gericht nach Meinung Reuters zu hohe Anforderungen. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen. dpa Urteil nachlesen: Az.: VI U (Kart) 11/13