Rheindalen: Mann stach bereits 1980 auf seine Freundin ein
Nach der Tragödie in Rheindahlen hat die Polizei das damalige Opfer verhört. Die Akte des Falls ist gestern gefunden worden.
Rheindalen. Der Vater, der in Rheindahlen seine Frau erstochen haben soll und seinen Sohn lebensgefährlich verletzte, hatte 1980 versucht, seine damalige Freundin umzubringen. Bei Vernehmungen im Umfeld der Familie ergaben sich Hinweise auf das Opfer. Den Ermittlern gelang es dann, die Frau ausfindig zu machen.
Wie die Polizei mitteilte, wurde sie am Dienstag vernommen. Die Frau schilderte, dass sie im Herbst 1980 als 17-Jährige eine Beziehung mit dem Beschuldigten hatte. Sie wollte sich aber von ihm trennen — ihr damals 21-jähriger Freund wollte das nicht akzeptieren. Deshalb verabredeten sich die beiden am 3. Oktober zu einer letzten gemeinsamen Aussprache im Geropark. Das Gespräch sei eskaliert, erzählte sie. Der heute 54-Jährige Familienvater stach mit einem Messer auf die Frau ein. Sie wurde schwer verletzt.
Die vermisste Akte über die Tat aus dem Jahr 1980 ist inzwischen gefunden und nach Gladbach gebracht worden. Kurz nach der Tat 1980 hatte eine Jugendkammer am Landgericht Mönchengladbach bereits ein Urteil gefällt — das war aber vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden. Auch ein zweites Mönchengladbacher Urteil, das nach dieser Zurückverweisung gefallen war, hielt dem BGH nicht stand.
Deshalb fiel das Urteil am Ende in dritter Instanz im Jahr 1982 in Düsseldorf. Der Täter wurde zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Diese Strafe hat er teilweise abgesessen, später wurde sie zur Bewährung ausgesetzt. Was in den ersten beiden Urteilen aus Mönchengladbach gestanden hat, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Aufbewahrt werden dürfen in den Archiven nur rechtskräftige Urteile. Und die beiden ersten Urteile erlangten nie Rechtskraft.
Rechts-Experten vermuten, es könne zunächst sogar versuchter Mord angeklagt gewesen sein. Das würde erklären, warum ein Urteil zweimal bis zum Bundesgerichtshof geht. Dann hätte das Gericht klären müssen, ob Mordmerkmale vorliegen oder nicht. Und falls die Richter keine solchen finden, würde dann auf versuchten Totschlag entschieden.