Rocker-Prozess: Zeuge kann sich nicht erinnern
Ein 22-Jähriger wollte die Angeklagten im Rocker-Prozess nicht wiedererkennen. Bei der Polizei hatte er diese noch identifiziert.
Mönchengladbach. Es war der Tag der großen Erinnerungslücken im Prozess wegen besonders schweren Raubes und Nötigung gegen drei Männer aus Mönchengladbach und Ratingen (59, 36 und 24 Jahre alt). Es geht um den 11. Juni 2013, einen Dienstag. Da sollen die drei Männer um die Mittagszeit mit einer Pistole in eine Wohnung in Mönchengladbach gekommen sein und die beiden anwesenden Männer nach „Thomas“ gefragt haben. Dabei soll einer von ihnen mit einer Waffe gedroht haben.
Am Ende hätten die Drei einen Tablet-PC und zwei Handys mitgenommen und einen „schönen Gruß von Satudarah an Thomas“ bestellen lassen, man werde ihm eine Kugel in den Kopf jagen. So hatten es die beiden Opfer bei der Polizei ausgesagt.
Im Gerichtssaal nun litten beide an massiven Erinnerungslücken. Ein 22-jähriger Mönchengladbacher beteuerte immer wieder: „Ich kann mich wirklich kaum noch erinnern, wollte da nichts mit zu tun haben, war nur zur falschen Zeit am falschen Ort.“ Er habe mit dem Vorfall abgeschlossen, hätte ihn auch von sich aus gar nicht angezeigt, erklärte er. Das habe „Thomas“ veranlasst. Der habe sich nämlich zu dieser Zeit in seiner Wohnung aufgehalten, weil er wohnungslos gewesen sei und Angst vor der Rockergruppe „Satudarah“ gehabt habe.
Zu dieser Gruppe sollen die Angeklagten gehört haben, die die Zeugen auch bei der Polizei auf Bildern identifiziert hatten. Die Angeklagten wollte der Zeuge jetzt aber nicht wiedererkennen. Auf die erste Aufforderung, die Männer im Saal möglicherweise zu finden, blickte er lange in Richtung Zuschauerraum und nur ganz kurz zur Anklagebank, bevor er erklärte, es sei niemand da, den er erkenne. Auch als ihn sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger baten, sich die Männer auf der Anklagebank genau anzusehen, verneinte er.
Stattdessen erhob er Vorwürfe in Richtung „Thomas“. Dem wünsche er „die Hölle auf Erden“, er sei eine „linke Ratte“, die ihn „abgezockt“ habe.
Trotzdem hatten weder er noch der andere Mann an jenem Tag verraten, wo sich „Thomas“ befand. Der sollte gestern auch aussagen, ließ sich aber per Attest entschuldigen — er sei erkrankt.
Für den jüngsten der drei Angeklagten sagten am Montag zwei ehemalige Arbeitskollegen aus: ein Vorarbeiter und ein direkter Kollege aus der Gebäudereinigungsfirma. Sie bestätigten, dass der 24-Jährige „absolut sicher“ an diesem Tag auf einer Reinigungstour im Sauerland unterwegs gewesen sei.
Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz steht noch gegen den 59-jährigen Mönchengladbacher im Raum. Inzwischen liegt dem Gericht allerdings ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von 1988 vor, in dem das 1985 verhängte Waffenbesitz-Verbot aufgehoben wird.