Salafisten-Akte soll nicht nach Düsseldorf

Strafanzeigen gegen die Dezernentin für Staatsschutzdelikte sind der Staatsanwaltschaft nicht bekannt.

Mönchengladbach. Der Gladbacher Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen in weiteren möglichen Straftaten durch Mitglieder der umstrittenen Salafisten nicht entzogen worden. Ihr Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff, sagte unserer Redaktion: „Davon ist mir nichts bekannt.“

Nachdem die Gladbacher Ermittler das Verfahren gegen drei Islamisten um ihren „Kopf“ Sven Lau wegen des Verdachts der Brandstiftung ohne Auflagen eingestellt hatten, gab es Aussagen, die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft werde künftig für die Salafisten zuständig sein.

„Keinem bekannt“ sind laut Aldenhoff Strafanzeigen angeblich mehrerer Personen gegen die auch im Fall Lau zuständige Dezernentin für Staatsschutzdelikte, Christiane Ritgens. Ihr wird Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Aldenhoff schloss aber nicht aus, dass der Eingang dieser Anzeigen noch in der Bearbeitung sei. Sie seien jedenfalls noch nicht im System.

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, diesen Anzeigen nachzugehen. Wahrscheinlich werden die Düsseldorfer die hierfür zuständige Behörde. Das jedenfalls hat ein Beamter des Staatsschutzes gegenüber Antragstellern erklärt.

In mindestens zwei Fällen „dauern die Ermittlungen noch an“. Fall 1: Bei einer Auseinandersetzung wurde der Sprecher der Gladbacher Bürgerinitiative gegen Salafisten, Wilfried Schultz, in Eicken am 24. Juni 2011 mit einem Faustschlag im Gesicht massiv verletzt.

Laut Polizei handelt es sich um einen jungen Eickener, der zum Kreis der Salafisten im mittlerweile aufgelösten Verein Einladung zum Paradies (EZP) gehört. Der Mann sei von Zeugen auf Fotos und Filmen „zweifelsfrei“ erkannt worden.

Nach dem Freitagsgebet war es zwischen EZP-Jüngern und Mitgliedern der Initiative verbal zu Auseinandersetzungen gekommen. Mitglieder der Initiative hielten dort eine „Mahnwache“. Der damalige EZP-Vorsitzende Sven Lau habe den Beschuldigten vom Tatort weggebracht.

Ihm wie Lau und einem weiteren Islamisten war die Brandstiftung am 5. Juni im Keller eines Hauses der Eickener Straße vorgeworfen worden. Schultz sagte am Montag: „Es ist gelinde gesagt merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft so lange braucht, den Schläger zu belangen.“

Fall 2: Am 7. März 2011 gerieten Salafisten und eine kostümierte Karnevalsgruppe an der Eickener Straße aneinander. Erst habe man sich beschimpft, dann gab es Prügel. Dabei soll einer aus der Jecken-Schar erheblich verletzt worden sein. Ein Islamist habe ihn mit einer Eisenstange traktiert. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sei nicht entkräftet.