Sechs Jahre Haft: Mann zündete Bungalow an
53-Jähriger wollte Versicherung betrügen.
Mönchengladbach. Wegen besonders schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetruges hat die Dritte Strafkammer gestern einen Lagerarbeiter (53) zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 53-Jährige, der immer bestritten hatte, am 20. Mai 2011 in seinem Bungalow-Anbau in einem Rheydter Hinterhof gezündelt zu haben, reagierte gefasst auf das Urteil.
Angesichts der Vorgeschichte erstaunlich. Denn der Rheydter war bereits im Mai 2013 zu drei Jahren verurteilt worden, obwohl er auch damals die Brandstiftung bestritten hatte. Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof seiner Revision stattgegeben. Eine neue Verhandlung solle klären, ob es sich tatsächlich um eine besonders schwere Brandstiftung handelte.
Mit den Worten: „Am 20. Mai 2011, als es gebrannt hat, war ich gar nicht da. Da war ich bei der Arge“, verteidigte sich der Angeklagte auch diesmal. „Ich bin es nicht gewesen“, behauptete der Mann mit den 26 Vorstrafen erneut. Der Brandstifter müsse über eine Mauer in den Hinterhof gelangt sein, so der Angeklagte. Aber dort gab es keine Fußspuren. Und das Fenster der Küchentür war von innen eingeschlagen worden.
Der Staatsanwalt nannte die Aussage des 53-Jährigen eine „Räuberpistole“. So war auch das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte das Feuer gelegt hat. Es gab keine Einbruchsspuren.
Für einen vermeintlichen Schaden hatte die Versicherung 16 710 Euro gezahlt. Ihm sei Schmuck gestohlen worden, so der Angeklagte. Aber eine Diebstahlsanzeige hatte er nicht abgegeben.
Hauptsächlich hatte es damals im Schlafzimmer und in den Kinderzimmern gebrannt. Danach war der Bungalow vier Wochen unbewohnbar. „Die Brandstiftung ist eine Vorbereitungshandlung für den Versicherungsbetrug. Und das ist eine besonders schwere Brandstiftung“, hieß es in der Urteilsbegründung.