Shisha-Bar: Kein Bußgeld für Betreiber

In der Bombai Livingbar darf zunächst wieder gedampft werden.

Mönchengladbach. Jasmin Camic, Betreiber der Bombai Livingbar, kann nach turbulenten Wochen wieder lächeln. Die Ordnungsbehörde zieht das gegen ihn verhängte Bußgeld zurück. Und: In seiner Shisha-Bar darf unter bestimmten Bedingungen vorerst wieder gedampft werden.

Hintergrund ist ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem ähnlich gelagerten Fall. Die Richter des vierten Senats untersagten der Stadt Marl vorläufig, nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gegen ein örtliches Shisha-Café vorzugehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen bereithält, die ausschließlich mit getrockneten Früchten oder Dampfsteinen befüllt werden. Nach Auffassung des Gerichts spricht alles dafür, dass das Rauchen dieser Stoffe nicht unter das Gesetz falle.

Die Stadt Mönchengladbach hatte zuletzt ein Bußgeld in Höhe von 2100 Euro gegen den Gastronomen verhängt und laut Camic bei weiteren Verstößen mit dem Entzug der Konzession gedroht.

Nach dem Urteil rudert die Stadt nun zurück: „Auch wenn es sich zunächst nur um einen Eilbeschluss handele, sind die Signale, die davon ausgehen, recht eindeutig“, sagt Pressesprecher Dirk Rütten. Darum habe die Stadt den Bußgeldbescheid aufgehoben. Das Ordnungsamt werde bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zunächst nicht weiter gegen die Bombai Livingbar vorgehen.