Shopping-Sonntag zum Frühlingsfest
Die Stadt will nun doch einen verkaufsoffenen Sonntag am 30. April genehmigen.
Die Einzelhändler in der Gladbacher Innenstadt können offenbar aufatmen: Die Stadtverwaltung will nun doch einen verkaufsoffenen Sonntag zum Frühlingsfest am 30. April genehmigen. Das geht aus der Einschätzung der Verwaltung hervor, die am Donnerstag dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wird. Wenn die Politiker dann nichts dagegen haben, wird die Genehmigung erteilt. Damit geht eine monatelange Hängepartie mit Rechenspielen um Besucherzahlen und Verkaufsflächen zu Ende — mit dem von den Händlern erhofften Ausgang.
Immer wieder hatte das Citymanagement Anträge korrigiert, zurückgezogen und komplett erneuert, bis es jetzt ein aus Verwaltungssicht genehmigungsfähiges Konstrukt gab: „Die Einrichtung des verkaufsoffenen Sonntages am 30. April aus Anlass des Frühlingsfestes durch den Rat der Stadt kann nach den vorliegenden Antragsunterlagen seitens er Verwaltung für vertretbar erachtet werden.“
Die Genehmigung bezieht sich auf die Geschäfte an der Hindenburgstraße zwischen Alter Markt und Bismarckstraße sowie die Hausnummern 29, 30 und 34 an der Bismarckstraße. Damit dürfen nur Geschäfte öffnen, die unmittelbar an der Veranstaltungsfläche liegen. Das gilt für etwa 150 Verkaufsstellen — deutlich weniger als 2016.
Was noch schwerer wiegt, sind die erwarteten Besucherzahlen: Das Citymanagement rechnet mit 6500 Besuchern je Stunde. Für den Sonntag (das Fest geht von Freitag bis Sonntag) würden demnach 52 000 Menschen in der Innenstadt erwartet. In den geöffneten Geschäften werden laut Zählungen von Minto und Kaufhof sowie Schätzungen der Geschäftsleute 30 000 Menschen erwartet. Entscheidend aber: Nur 4500 Personen kämen allein wegen der geöffneten Geschäfte, der weit überwiegende Teil (also 47 500 Menschen) wolle das Frühlingsfest mit französischen Marktständen, Sport-Angeboten rund um die Tour de France besuchen. Damit sieht die Stadt die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt, wonach nicht die Sonntagsöffnung hauptsächlich das Publikum anziehen darf. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Shopping-Sonntag in der Landeshauptstadt genau aus diesem Grund gekippt.