Skandal-Derby:Geldstrafe für Kölner Fan
Ein 23-jähriger Schreiner musste sich gestern vor Gericht für den „Platzsturm“ beim Derby zwischen Borussia und Köln verantworten.
Als Granit Xhaka am Karnevalssamstag für Borussia in der Nachspielzeit den 1:0-Siegtreffer gegen den 1. FC Köln erzielte, schwebten die Gladbacher Fans im siebten Fußballhimmel. Der Absturz erfolgte jäh durch das, was kurz danach passierte: Etwa 30 vermummte Kölner Chaoten attackierten Ordner mit Böllern und bengalischen Feuern, kletterten über den Zaun, öffneten das Panik-Tor zum Spielfeld. Was damals als „Platzsturm“ Fußball-Deutschland erregte, hieß gestern Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: Dies warf der Oberstaatsanwalt einem angeklagten Kölner (23) vor.
Er soll sich nach Spielende durch ein Tor auf das Rasenfeld gedrängt haben — vermummt mit einer rot-weißen Sturmhaube, um sich damit einer Strafverfolgung entziehen zu können.
Kaum war die Anklage verlesen, als der Kölner bereitwillig schilderte, wie er sich am 14. Februar an dem Platzsturm beteiligt hatte. „Wir hatten uns mit meiner Fan-Gruppe am Bahnhof getroffen und uns mit weißen Maleranzügen kostümiert. Es war doch Karneval“, erinnerte sich der Angeklagte. Als die Gruppe sich an der Einlass-Kontrolle befand, hatte sich noch niemand die Sturmhaube aufgesetzt. Aber später, gab der 23-Jährige zu. „Das Spiel haben wir verloren, doch das war mir am Ende egal. Als das Tor aufging, nach einem ereignislosen Spiel, bin ich auf das Spielfeld gelaufen. Ich wollte dort einmal stehen, wenn das Stadion voll ist“, sagte er.
Als der Kölner damals die Polizisten herankommen sah, sei er in Panik geraten und wollte sich wieder in seinen Block begeben. Doch das schaffte er nicht. Er wurde von Ordnern und gewaltbereiten Fans festgehalten und verprügelt. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Angeklagte wurde festgenommen. Am Tag nach dem Spiel sah sich der Angeklagte als „Derby-Randalierer“ auf Fotos in den Medien. Das brachte dem 23-Jährigen Häme und Kritik im beruflichen und im privaten Bereich ein. Traurig beteuerte der Angeklagte im Gerichtssaal: „Aber so ein Randalierer bin ich doch gar nicht.“
„Die Kölner Fans haben ausgenutzt, dass das Spiel an einem Karnevalssamstag stattfand“, war der Anklagevertreter überzeugt. So hätten sie sich kostümieren und vermummen können. Er forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe. Am Ende schloss sich das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts an und verurteilte den Kölner, dessen Vorstrafenregister keine Eintragung enthält, wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.