Stadt gibt nach: Witwe darf Urne ihres Mannes nun doch umbetten
Die 87-Jährige möchte die Urne näher am Wohnort haben. Ein Gericht erlaubte dies — die Stadt ging in Revision. Jetzt folgte die Kehrtwende.
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Maria Heinen Recht bekommen. Ihr Anliegen: Die 87-Jährige wollte die Urne ihres 2008 verstorbenen Mann vom städtischen Friedhof Preyerstraße in die Grabeskirche Günhoven umlegen lassen. Das hatte die Stadt untersagt. In der Begründung ging es um die Totenruhe. Und: Der Witwe sei der Weg zur Grabstätte auf dem Friedhof durchaus zumutbar.
Hans-Günter Petry, Fachbereichsleiter Tiefbau und Stadtgrün
Und das, obwohl das letzte Stück der Strecke zum Grab aus unebenem, matschigem Rasen mit Maulwurfhügeln besteht. Das war schon mit dem Rollator kaum machbar. Seitdem Maria Heinen im Rollstuhl sitzt, ist das sogar unmöglich geworden. Das Gericht unterstützte das Anliegen der Witwe. Die Stadt ging in Revision.
Es werde befürchtet, durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts werde der Weg in eine Art „Urnentourismus“ geebnet. Nur im Einzelfall könne eine Umbettung gestattet werden. Und diesen Einzelfall scheint die Verwaltung bei Maria Heinen entdeckt zu haben. Denn überraschend bekam sie einen Brief von der Stadt. „Meiner Mutter wurde mitgeteilt, dass die Urne meines Vaters nun doch in die Grabeskirche Günhoven gebracht werden darf“, sagt die Tochter Ruth Frentzen. Gleich gestern hat sie sich beim Verwalter der Grabeskirche gemeldet und alles klar gemacht.
Hans-Günter Petry, Fachbereichsleiter Tiefbau und Stadtgrün erklärt: „Wenn wir gewusst hätten, dass die Witwe im Rollstuhl sitzt, hätten wir ganz anders nachgedacht.“ Aber erst im Gerichtsverfahren sei dieser Aspekt genannt worden.
Bei den Überlegungen der Verwaltung hätte die Wahrung der Totenruhe an oberster Stelle gestanden. „Der Wille des Verstorbenen und seiner Frau war ja ursprünglich, auf dem Friedhof Preyerstraße beigesetzt zu werden.“ Nun sei klar, dass das Recht auf Totenfürsorge auf diesem Friedhof in unzumutbarer Weise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Deshalb habe sich die Stadt entschlossen, die Umbettung zu ermöglichen.