Stadt rechnet mit Klagen nach Spielhallen-Schließungen
Bald müssen Mindestabstände zwischen Spielhallen vorhanden sein. Falls nicht, muss die Stadt über Schließungen entscheiden.
Spielautomaten geht es an den Kragen. Am 1. Dezember 2017 tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Und der schreibt vor, dass nach dem Auslaufen einer fünfjährigen Übergangszeit ab dem Stichtag zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 350 Metern liegen muss. Das ist zurzeit in Mönchengladbach bei nur fünf Spielstätten der Fall. Alle anderen 67 liegen enger beieinander. An der unteren Hindenburgstraße ist das beispielsweise so. Dort müssen Spielotheken geschlossen werden. Welche? Diese Entscheidung liegt bei der Stadt.
In Nordrhein-Westfalen benötigen die Betreiber von Spielhallen ab dem 1. Dezember 2017 zusätzlich zu der bisherigen gewerberechtlichen Erlaubnis eine Lizenz. Die müssen sie bei der Behörde beantragen, wenn sie weiter im Glückspielgeschäft bleiben wollen. Die Kommune muss dann entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen drei Spielhallen in einem 350-Meter-Radius, dürfte nur eine die nötige neue Lizenz erhalten, die anderen beiden müssten geschlossen werden.
Freiwillig wird wohl kein Betreiber auf das Geschäft mit dem Glück verzichten. Die Stadt erwartet in diesem Jahr fünf Millionen Euro Vergnügenssteuer. Hiervon entfallen auf Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten bei einem Steuersatz von 20 Prozent rund 4,98 Millionen Euro. Da lässt sich leicht ausrechnen, wie viel Geld in den Spielhallen ausgegeben wird.
Dass die Stadt Mönchengladbach jetzt mit einer Klagewelle rechnet, wundert nicht. In Hessen trat das verschärfte Spielhallengesetz bereits am 1. Juli in Kraft. Fast alle Spielotheken-Betreiber haben dort auf Ausnahmeregelungen gepocht und Härtefallregelungen beantragt. Ähnliches gilt für Niedersachsen. Dort gab es wegen der neuen Spielhallen-Regelung ebenfalls eine Klagewelle. Das Land hatte entschieden, dass im Zweifelsfall das Los darüber entscheidet, welche Spielstätte geschlossen wird und welche nicht. Die Folge: Bei den Verwaltungsgerichten häuften sich die Eil-Anträge gegen dieses Verfahren. Das Problem: Es gab unterschiedliche Entscheidungen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg urteilte, das Losverfahren sei rechtens, in Osnabrück verkündeten die Richter, es sei rechtswidrig.
Auch in Mönchengladbach geht man von Ausnahme- und Härtefallregelungen aus. „Wie viele Spielhallen tatsächlich schließen werden, können wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Belastbare Zahlen könnten erst geliefert werden, wenn alle Erlaubnisverfahren für die 72 Spielhallen inklusive der Bearbeitung der Ausnahme- und Härtefallanträge abgeschlossen sind.