Stadt will Sonntagsverkauf kippen
Die vier vom City-Management beantragten verkaufsoffenen Sonntage sollen doch nicht stattfinden. Dies empfehlen die Stadt-Juristen. Die Einzelhändler sind entsetzt. Eine endgültige Entscheidung steht aus.
Vier verkaufsoffene Sonntage hat das Gladbacher City-Management für dieses Jahr angemeldet: Bei allen vier sieht Beigeordneter Matthias Engel (SPD) die juristischen Voraussetzungen für eine Genehmigung als nicht gegeben an. Das trifft zu für den Sonntagsverkauf anlässlich des Frühlingsfestes (30. April), des Cityfestes (8. Oktober), des Herbstfestes (12. November) und des Weihnachtsmarktes (3. Dezember). „Ich bin sprachlos“, sagt Citymanagement-Vorsitzender Stefan Wimmers. Sein Vize Eduard Felzen drückt es krasser aus: „Wenn das so bleibt, ist das der Todesstoß für das City-Management in Gladbach.“
EduardFelzen, City-Management
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zu 14 Anträgen auf verkaufsoffene Sonntage erstellt, die von City-Management und Gewerbekreisen vorgelegt wurden. Acht Anträge erfüllen die juristischen Kriterien, sechs fallen nach Meinung der Stadt-Juristen heraus. Sie empfehlen den politischen Gremien daher, auch die verkaufsoffenen Sonntage anlässlich des Weihnachtsmarktes in Rheydt (10. Dezember) und des Fests am See in Wickrath (30. Juli) abzulehnen. Das letzte Wort darüber ist aber noch nicht gesprochen: Das haben die Politiker, deren Spielraum wegen der klaren Positionierung der Verwaltung aber begrenzt ist. Die Stadt könnte zu Schadenersatz herangezogen werden, wenn sie wider besseren Wissens verkaufsoffene Sonntage genehmigen würde, die in einem Rechtsstreit oder per einstweiliger Anordnung vom Verwaltungsgericht gekippt werden. Dies war in mehreren Großstädten bereits so.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, aber auch Politiker der Linken und Kirchenvertreter sprechen sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus. Verdi hat in einer Reihe von Gerichtsurteilen Absagen von Veranstaltungen erzwungen und angekündigt, dies im Sinne der Beschäftigten im Einzelhandel weiter zu tun. Ausgangspunkt ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015, das ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt hat. Danach muss immer ein bestimmter Anlass (Markt, Fest, Sport-Ereignis) den öffentlichen Charakter des Tages prägen — nicht aber die Ladenöffnung an sich. Außerdem muss das Ereignis einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, nicht aber die geöffneten Geschäfte. Dies trifft in Mönchengladbach nach Meinung der Stadt-Juristen zum Beispiel auf das Turmfest in Rheydt, das Kappesfest in Rheindahlen und den Martinsmarkt in Odenkirchen zu.
„Wir müssen Empfehlungen geben, die gerichtsfest sind. Das haben wir getan, nachdem wir vorher viele Gespräche geführt haben — gerade mit dem City-Management“, sagt Engel. Die von ihm erstellte Vorlage dokumentiert das. Wimmers und Felzen erheben dennoch schwere Vorwürfe. „Die Stadt kann uns nicht sagen, ob wir Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Sonnenhausplatz bekommen. Wir hängen in der Luft.“ Bezirksvorsteher Herbert Pauls (CDU) versucht, die Wogen zu glätten. „Mich überrascht die Entscheidung der Stadt auch sehr. Wir müssen nachverhandeln.“