Stadt wird neue Tempo-30-Bereiche prüfen

Auch auf Hauptverkehrsstraßen soll künftig ohne bürokratische Hürden ein Tempolimit vor Schulen, Kitas und Altenheimen möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundes vor. Sollte es verabschiedet werden, will die Stadt konkrete Maßnahmen in Angriff nehmen.

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Die Gartenstraße ist eine der wichtigsten Verkehrsadern der Stadt. Durch sie pulsiert der Verkehr vierspurig zwischen Rheydt und Gladbach. Kaum denkbar, diese Hauptverkehrsstraße als Tempo-30-Zone einzurichten. Und doch könnte es künftig an einer Stelle möglich sein: In Höhe des Gymnasiums an der Gartenstraße nämlich könnte theoretisch künftig die Geschwindigkeit auf 30 km/h gedrosselt werden.

Möglich macht dies eine Gesetzesreform des Bundes, die sich derzeit in der Anhörung der Länder befindet. Mit der Reform möchte es Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt Städten und Gemeinden erleichtern, ohne größere bürokratische Hürden auf Hauptverkehrsstraßen, Bundes- und Landesstraßen Tempo 30 anordnen zu können. Das soll möglich sein vor Kindertagesstätten, vor Altenheimen oder vor Schulen wie an der Gartenstraße. Bisher muss konkret nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um eine gefährliche Stelle handelt. Der Aufwand dafür ist groß.

Wolfgang Speen, Stadtsprecher

„Vor Schulen, Kitas oder Altenheimen müssen innerorts auch auf Bundes- und Landesstraßen Tretroller und Rollatoren Vorrang haben“, sagte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) und lobte die Absicht des Bundes. „Die Kommunen können künftig im konkreten Einzelfall entscheiden, ob Tempo 30 gelten soll. Wir wollen nicht warten, bis eine sogenannte Unfallhäufungsstelle entsteht.“

Die Stadt begrüßt diesen neuen Spielraum grundsätzlich. „Es gibt sicherlich den einen oder anderen Fall, wo wir mit mehr Handlungsspielraum Verkehrssicherungsmaßnahmen durchsetzen können“, sagt Stadtsprecher Wolfgang Speen. „Aber das Gesetz ist noch nicht beschlossen und deshalb müssen wir den konkreten Gesetzestext abwarten, bevor wir Maßnahmen benennen, planen und umsetzen können.“

Auch der Deutsche Städtetag ist glücklich mit der Initiative. „Bislang ist Tempo 30 nur ausnahmsweise möglich, wenn sich ein Ort als Unfall- oder Lärmschwerpunkt herausgestellt hat“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetages. „Nun sollen die Städte vorbeugend handeln können, bevor etwas passiert.“

Das Ordnungsamt wies in einem Schreiben die Mitglieder der vier Bezirksvertretungen zuletzt darauf hin, dass das Gesetz noch nicht gültig ist. Die Politiker in den Ortsteilgremien hatten auf Wunsch der Grünen bereits jetzt die Verwaltung damit beauftragen sollen, schon konkrete Planungen zu erarbeiten. Die Grünen hielten an diesem Antrag fest, obwohl die deutliche Mehrheit nicht vorschnell Konzepte erarbeiten lassen wollte zu Gesetzen, die es noch gar nicht gibt — nicht einmal in der eigenen Partei stimmten alle Ausschussmitglieder für diesen Antrag. In dem Schreiben aus dem Ordnungsamt hieß es: „Die Verwaltung wird von sich aus nach Inkrafttreten der Änderungen berichten.“

Während in Gladbach vor den meisten Schulen und Kindertagesstätten bereits Tempo 30 vorgeschrieben ist, gilt das längst nicht für alle Seniorenheime. Im Umfeld der Heime der Sozial Holding gibt es nicht eine Tempo-30-Zone. Auch wenn dies gar nicht überall nötig und möglich ist, begrüßt Sozial-Holding-Chef Helmut Wallrafen die Gesetzesreform: „Rollatoren werden anders wahrgenommen, wenn langsamer gefahren wird. Diese Regelung hätte ich mir schon vor 30 Jahren gewünscht.“