Streit um Tiergrab endet vor Gericht
Weil seine Katze nicht mittig im Grab liegt, verklagte ein Mann die Betreiberin eines Tierfriedhofs.
Darf der Nachbarhund das Meerschweinchen jagen? Dürfen Schweine in der Wohnung gehalten werden? Ist der nächtliche Balzruf des Pfaus erlaubt? Vierbeiner sind oft Ursache für knallharte Gerichtsfälle. Am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt müssen sich die Richter in den kommenden Wochen gleich mit zwei tierischen Fällen beschäftigen.
Für Ende August ist ein Termin angesetzt, in dem es um einen Streit um ein Katzengrab geht. In dem Fall spielen Steine und eine Pflanze eine wichtige und wohl auch sehr emotionale Rolle. Doch von vorne: Im Mai 2017 hatte ein Mann die Betreiberin des privaten Tierfriedhofs an der Preyerstraße mit der Bestattung seiner Kurzhaarkatze „Minki“ beauftragt. Alles war gut, bis die Tierfriedhof-Betreiberin im April 2018 die Randsteine der letzten Ruhestätte für „Minki“ so versetzt habe, dass die verstorbene Katze nunmehr nicht mehr mittig im Grab liege, sondern mit den Pfoten unter den Randsteinen.
Und auch dafür beschuldigt der Tierhalter die Bestatterin für Vierbeiner: Sie habe eine Pflanze, die „ungefähr über dem Herzen der Katze“ eingesetzt wurde, einfach entfernt. Das muss den Haustierhalter mitten ins eigene Herz getroffen haben. Denn er verklagte die Betreiberin des Tierfriedhofs. Der Mann wirft der Bestatterin vor, sie habe die Steine und Pflanze „in infamer Pietätlosigkeit“ versetzt, vielleicht sogar weggeworfen. Darunter leide er sehr, da er das Grab seiner Minki nahezu täglich besuche. Die Beklagte wehrt sich gegen die Vorwürfe. Sie beruft sich darauf, dass der Kläger die Randsteine zuerst versetzt und damit die angemietete Grabfläche überschritten habe.
Außerdem habe der Tierliebhaber immer wieder eigenmächtig Grabdekorationen auf nicht vermieteten Bereichen aufgestellt. Dem Kläger sei daraufhin mit Kündigung und Hausverbot für den Tierfriedhof gedroht worden. Offenbar sind die Fronten so verhärtet wie der Beton für die Randsteineinfassung sein könnte, wenn die Umrandung nicht immer wieder verändert worden wäre. Da Kläger und Beklagte sich nicht einig werden können, wo die verstorbene Katze jetzt konkret liegt, sei bereits eine Exhumierung des „Stubentigers“ diskutiert worden — per Schriftsatz.
Ursprünglich war der Gerichtstermin für den 7. August angesetzt. Doch wie Landgerichtssprecher Fabian Novara am Dienstag mitteilte, wird es eine Verschiebung auf Ende des Monats geben.
Und noch einmal wird ein Vierbeiner Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung vor der 20. Zivilabteilung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt. Dabei geht es um ein Wildschwein von ausgewachsener Größe. Das soll am 19. Februar auf der L 116 von rechts ins Auto einer Frau gelaufen und dann im Wald verschwunden sein. Die Frau verlangte eine Regulierung des Schadens von ihrer Versicherung. Schließlich seien die an der Seite ihres Fahrzeugs sichtbaren zwei langgezogenen parallelen Kratzer auf die als „Imponierorgane“ zu beschreibenden unteren Eckzähne des Wildschweinmännchens zurückzuführen. Doch die Versicherung bestreitet, dass es zu einem Wildunfall gekommen ist. Ein Fall für den Richter.