Tierjagd auf Gelände in Rönneter bleibt verboten

Jagdgenossenschaft zog Klage zurück. Damit bleibt es dabei, dass das Grundstück nicht mehr zum Jagdgebiet zählt.

Foto: Ilgner

Auf dem Grundstück einer Gladbacher Familie in Rönneter darf in Zukunft kein Tier mehr getötet werden. Die 2585 Quadratmeter große Fläche gehört nicht mehr zu einem Revier, in dem gejagt werden darf. Die Familie hatte ihr Grundstück im März 2014 von der Stadt befrieden lassen. Der Antrag war in Mönchengladbach der erste und bislang einzige seiner Art gewesen.

Ob auf eigenen Grundstücken gejagt werden darf oder nicht, war früher keine Entscheidung des Eigentümers. Die Besitzer von bejagbaren Flächen wurden zwingend Mitglied einer Jagdgenossenschaft. Inzwischen spielt es eine Rolle, ob der Besitzer das will. Das entschied 2012 der Europäische Gerichtshof. Wer Gewissensgründe glaubhaft macht, bekommt vom Ordnungsamt die Befriedung seines Grundstücks ausgesprochen — so wie die Familie in Rönneter.

Trotzdem hatte das Ganze gestern ein juristisches Nachspiel: Die Gladbacher Jagdgenossenschaft war vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen und klagte gegen die Stadt, weil sie die „ethischen Gründe“ der Familie anzweifelte. Mit einem für sie positiven Urteil wollte die Genossenschaft verhindern, dass ihr Revier zu einem Flickenteppich wird. Es kam aber zu einer unerwartet kurzen Verhandlung. Nach 50 Minuten kam die Familie aus Gladbach grinsend aus dem Saal.

Der Einzelrichter Achim Kraus hatte verdeutlicht, dass die Jagdgenossenschaft nicht erreichen könne, dass das Verwaltungsgericht die Gewissensgründe, die die Familie anführe, überprüfe. Sie könne nur Einwände gegen die Befriedung geltend machen, die die Ausübung der Jagd betreffen. Die Interessen der Jagdgenossenschaft müssten durch die Befriedung im Rechtssinne verletzt werden, damit sich das Gericht mit dem Fall auseinandersetzt.

Die Jagdgenossenschaft zog — nach einer kurzen Beratungspause — ihre Klage zurück. Das Verfahren wurde eingestellt. „Das, was wir erreichen wollten, war mit der Erklärung des Richters hinfällig“, sagte Geschäftsführer Walter Klerx.