Todesschuss: Anklage gegen Polizisten

Staatsanwaltschaft ist von der Schuld des Beamten (47) überzeugt.

Mönchengladbach. Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Schuss auf einen damals 44-jährigen Giesenkirchener hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Schützen erhoben. Der Dienstgruppenleiter S. der Hennefer Polizeiwache müsse sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten, sagt Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel.

Der Anklage gingen langwierige Ermittlungen voraus. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Polizist für den Tod des Mannes vor einer Diskothek in Hennef-Uckerath (Rhein-Sieg-Kreis) verantwortlich ist. Zeugen erklärten, der Gladbacher sei in eine Schlägerei verwickelt gewesen. Der 44-Jährige soll mit einem Teleskopschlagstock aus seinem Hosenbund auf einen anderen Disko-Besucher eingeprügelt haben.

Bei der Flucht und der kurze Zeit späteren Verfolgung durch Polizisten fiel auf einem nahegelegenen Parkplatz der Schuss.

Laut Staatsanwaltschaft habe S. das Opfer auf dem Parkplatz aus sechs Metern Entfernung durch einen Bauchschuss getötet. Der Beamte wähnte sich irrtümlich in einer Notwehrsituation. Apostel: „Er glaubte, der 44-Jährige führe eine Schusswaffe mit sich und wolle diese gegen ihn richten. Tatsächlich hatte der Getötete keine Waffe dabei.“

Der Beschuldigte (47) hat nach Wertung der Staatsanwaltschaft in dieser Situation fahrlässig gehandelt. S. — er wird als erfahrener Polizeibeamter beschrieben — habe erkennen müssen, dass der von ihm gewählte Schuss in den Bauch des vermeintlichen Angreifers „nicht verhältnismäßig“ war. Ein Warnschuss oder das „minder schwere Mittel“ eines Treffers ins Bein erfolgten nicht, um die angenommene Gefahrensituation zu entschärfen.