Urteil: Todes-Raser Vladimir S. bleibt vorerst auf freiem Fuß
Mönchengladbach. Vladimir S. (18) muss erst einmal nicht ins Gefängnis. So lautet das Urteil für den jungen Mann, der vor dem Jugendschöffengericht eingeräumt hat, dass er in der Nacht zum 4. Februar den Opel gesteuert hat, der sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte, die erst an einem Baum an der Hohenzollernstraße endete.
Auf dem Beifahrersitz wurde dabei Sabrina K. so schwer verletzt, dass sie etwa anderthalb Stunden später in den Kliniken Maria Hilf starb. Ausgangspunkt der Flucht war die Aachener Straße gewesen. Dabei sei er immer wieder Schlangenlinien gefahren und zwischen Gegenfahrbahn und parkenden Autos am rechten Rand hin und her gefahren.
Zwei Polizisten hatten zufällig mit ihrem Streifenwagen dort gestanden und die Verfolgung aufgenommen. Auf der Hermann-Piecq-Anlage wollten sie ihn mit Blinkzeichen stoppen. Darauf reagierte er nicht, fuhr dann bei Rot über die Kreuzung Kyffhäuser Straße. Danach beschleunigte er im Bereich der Überführung Viersener Straße auf etwa 110 Stundenkilometer. So ging es die Hohenzollernsstraße entlang.
Als die Beamten das Blaulicht einschalteten, wurde er etwas langsamer, fuhr aber bei Rot auch über die Kreuzung mit der Bismarckstraße. Ein Sachverständiger hat festgestellt, dass das Auto unmittelbar bevor S. in der leichten Linkskurve die Kontrolle über den Wagen verlor, wieder etwa 110 Stundenkilometer schnell war.
Dass er gefahren sei, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. An den Unfall habe er allerdings gar keine, an die halsbrecherische Flucht davor nur noch vage Erinnerungen. Das Urteil lautet auf zwei Jahre Einheitsjugendstrafe. Allerdings kommt hierbei auch eine Variante zum Tragen, die es nur im Jugendgerichtsgesetz, nicht aber bei der Verurteilung Erwachsener gibt.
Die Entscheidung darüber, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, ist nach der Rechtskraft des Urteils für sechs Monate vorbehalten. Was das bedeutet, erklärt der Pressesprecher des Landgerichts, Phil Schabestiel. "Wenn das Gericht Anhaltspunkte hat, dass jemand sich auf einem guten Weg befindet, die Ereignisse, die zur Verurteilung geführt haben, aber noch so frisch sind, dass man nicht sicher sein kann, ob dieser Weg von Bestand ist, dann kann es zu dieser Lösung kommen."
In diesem Fall heißt das, dass Vladimir S. nach einer schwierigen Kindheit und Jugend zunächst ein längeres Praktikum durchgehalten und nun im Herbst sogar eine Ausbildungsstelle angetreten hat. Diese Art der "Vor-Bewährung" dient für das Gericht dazu, sein Leben zu beobachten und zu sehen, ob er auf dem eingeschlagenen Weg bleibt. Ein Abbruch der Lehre könnte sich unter Umständen also negativ auswirken.
Die Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren hat der 18-Jährige nicht allein für die rasende Fahrt, bei der seine Freundin starb, bekommen. Einbezogen hat das Gericht eine neunmonatige Bewährungsstrafe, zu der S. Mitte des Jahres verurteilt worden war. Dabei war es um Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gegangen.
Ebenfalls mit verurteilt wurde das, was sich der junge Mann dann am Rosenmontag, nur gut zwei Wochen nach der Todesfahrt geleistet hat. Da war S. gegen 18 Uhr auf einen Sims der Pfarrkirche St. Cornelius geklettert. Dort hatte er dann den Hitlergruß gezeigt und mit zwei Fingern gleichzeitig den Schnauzbart von Adolf Hitler simuliert.