Urteil zu Totschlag: Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft
Urteil im Prozess wegen Totschlags fällt am Donnerstag.
Mönchengladbach. Im Prozess um den Totschlag an seiner Lebensgefährtin Tanja S. hat die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe für den 50-jährigen Avdyl A. aus Jülich gefordert. Zwölf Jahre seien angemessen. Eine der Nebenklage-Vertreterinnen forderte sogar mindestens 13 Jahre Haft. Der Verteidiger bat um eine angemessene Strafe und sprach von einem „minderschweren Fall“.
Eigentlich soll am Donnerstag das Urteil fallen. Die Verteidigung stellte aber noch einen Beweisantrag. Das Gericht solle einen Psychologen und eine Sozialarbeiterin der JVA Mönchengladbach hören. Diese sollen bestätigen können, dass A. „schwer traumatisiert“ sei und seine Gedanken immer um das Opfer und dessen Familie kreisten.
Weisen die Richter diesen Antrag zurück, wird am Donnerstag das Urteil verkündet. Ansonsten würde es mit den Zeugenaussagen weitergehen. Nach Aussage des Sachverständigen leidet der Anklage nicht unter einer Persönlichkeitsstörung, allerdings habe er die Tat am 27. April im Affekt begangen, er sei in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. ahl