Vergleich vor Gericht: Kranke Lehrerin kann ab 17.30 Uhr unterrichten

Mönchengladbach/Düsseldorf (dpa). Eine Lehrerin aus Mönchengladbach darf aus gesundheitlichen Gründen erst am späten Nachmittag unterrichten. Die Pädagogin eines Weiterbildungskollegs hatte das Land Nordrhein- Westfalen vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht verklagt, um den späten Arbeitsbeginn durchzusetzen.

Am Montag einigten sich beide Seiten vor Gericht auf einen Vergleich. Die 1955 geborene Lehrerin für Deutsch und Englisch reduziert ihre Unterrichtsverpflichtung auf zwölf Stunden in der Woche und darf dafür erst um 17.30 beginnen. Ihre Schule hatte argumentiert, nach 17.30 Uhr fielen nicht genügend Kurse an, um die seit 2003 unbefristet angestellte Pädagogin ausreichend zu beschäftigten.

Derzeit ist die Lehrerin noch krankgeschrieben. Sie leidet nach eigenen Angaben an etwa 30 Krankheiten, wie Asthma, Allergien sowie Kreislauf- und Herzproblemen, und muss starke Schmerzmittel nehmen. Demnächst müsse sie wieder ins Krankenhaus, sagte sie vor Gericht.