Vier Jahre und neun Monate Haft für Räuber

Wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Mönchengladbacher Landgericht gestern einen 22-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Vergeblich hatte der Wesselinger immer wieder beteuert, bei dem Rewe-Raub in Rommerskirchen im April 2015 nur die Rolle des Fahrers übernommen zu haben.

Doch der Kammervorsitzende Helmut Hinz erklärte gestern: „Wir sind überzeugt, dass es der Angeklagte selbst war, der am Tattag einer Rewe-Filialleiterin auf dem Weg zur Bank aufgelauert, sie mit einer schwarzen Pistole bedroht und zur Herausgabe des Geldes gezwungen hat.“ „Einnahmen her, sonst schieße ich“, soll der Täter gerufen haben. Daraufhin habe ihm das Opfer den braunen Stoffbeutel mit den Wochenendeinnahmen von 50 480 Euro übergeben.

Der Angeklagte behauptete im Prozess, ein Komplize, den er aus der Schulzeit kennt, sei der Haupttäter gewesen. Der Schulfreund hatte vor Gericht die Aussage verweigert. Das Opfer des Überfalles hatte diesen bei einer Gegenüberstellung zudem als Täter ausgeschlossen, den Angeklagten hingegen belastet: „Der könnte es gewesen sein.“

Ein Zeuge, der offenbar als einziger von den jungen Männern einen Führerschein besaß, hatte damals für die Täter ein Auto angemietet. Der 31-Jährige war dem Gerichtssaal zunächst fern geblieben. Er musste von Polizeibeamten gebracht werden. Der Zeuge entschuldigte sich ungerührt: „Ich hatte weder Geld noch ein Fahrzeug, um zum Gericht zu kommen.“

Tippgeber für den Raub soll ein Angestellter des Rewe-Marktes gewesen sein. Sowohl der Angeklagte als auch dessen Schulfreund sollen ihn mit Fragen nach der Höhe der zu erwartenden Beute zugesetzt haben. Der Angeklagte soll hinterher die Hälfte der Beute erhalten haben. Deshalb war auch die Staatsanwältin am Ende überzeugt, dass der Wesselinger der Haupttäter bei dem bewaffneten Überfall gewesen war, und hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert.

Der Wesselinger saß im Übrigen nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank: Er verbüßt bereits eine Jugendstrafe. Deshalb ordnete der Richter am Ende des Prozesses die Haftfortdauer für den 22-Jährigen an.