Wie kam es zum Tod im Schwitzkasten?
Ein Wirt soll aus Versehen einen Gast getötet haben.
Mönchengladbach. Der Prozess gegen den Gastwirt Peter J. (56) aus Wegberg, der im August 2010 mit einem Schwitzkastengriff aus Versehen einen randalierenden Gast (35) getötet haben soll, steht vor dem Abschluss. Am 11. Juni soll das Urteil fallen. Wegen Beihilfe mitangeklagt ist Pascal B. (26), der als Kellner aushalf und seinem Chef zur Hilf eilte, als dieser ihn aufforderte, den Arm des Opfers festzuhalten. Dass der 35-jährige Marius K. erheblich alkoholisiert gewesen sein soll, als er zu später Stunde mit einem 30-jährigen Freund die Gaststätte betrat, bestätigten alle Zeugen. Auch, dass er dabei sehr aggressiv gewesen sein soll — etwas, das sich Freunde, Familie und Nachbarn von dem Familienvater nicht vorstellen konnten.
Einer der Männer, mit denen er aneinandergeraten war, berichtete, der Angetrunkene habe ihm auf die Schulter geschlagen und herumgepöbelt. Der Freund hat jetzt ausgesagt, er habe versuchen wollen, Marius K. zum Gehen zu bewegen — die Frau des Gastwirts habe ihn aber vor die Tür geschickt. Dass der Wirt und der Gast auf dem Boden miteinander rangen, haben etliche Leute mitbekommen. Das entscheidende Indiz aber fehlt — die Antwort auf die Frage, wann Marius K. keine Gegenwehr mehr leistete.
Er habe mehrfach den Griff gelockert, den Randalierer gefragt, ob er sich beruhigt habe, hatte J. zu Protokoll gegeben. Dieser habe nicht geantwortet, aber jedes Mal sofort wieder angefangen, sich zu wehren. Irgendwann habe ein Gast gerufen: „Der ist eingeschlafen, Du kannst loslassen.“ Das, so hatte der Wirt erklärt, sei genau der Moment gewesen, wo er gespürt habe, dass der Körper unter ihm erschlaffte — und er habe sofort losgelassen.
Gesehen hat das aber niemand genau. Und die Rechtsmedizinerin kommt zu einem anderen Schluss. Das Opfer sei erstickt, erklärte sie. Bei einem solchen Schwitzkasten-Griff werde das Opfer nach ein bis zwei Minuten bewusstlos und wehre sich nicht mehr. Bis zum Tod müsse man den Griff aber drei bis fünf Minuten aufrecht erhalten. Mindestens eine Minute fehlt also, in der Marius K. nach dieser Aussage bewusstlos gewesen sein müsste, bevor er starb. Damit müssen sich die Richter auseinandersetzen.