Neue Corona-Regeln in NRW 250 Euro Bußgeld bei falschen Kontaktangaben

Düsseldorf · Saftige Strafen drohen ab jetzt denjenigen, die auf die Kontaktlisten in Gaststätten etwa „Donald Duck“ schreiben. NRW greift im Kampf gegen das Coronavirus zu schärferen Maßnahmen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Zu zahlen ist die Strafe demnach von denjenigen, die die falschen Kontakte auf den Listen zur Corona-Nachverfolgung angeben. Aber auch Wirte müssen die Angaben auf den Listen auf Plausibilität überprüfen.

Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für NRW festgelegt. Diese tritt am Donnerstag in Kraft.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei falschen Angaben auf den Kontaktlisten vereinbart. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte daraufhin für NRW ein höheres Bußgeld angekündigt. Es müsse vor allem höher sein, als die derzeitige Strafe von 150 Euro für Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr. Denn die Gefahr einer Infizierung anderer Menschen mit dem Virus bei Zusammenkünften etwa in Gaststätten sei höher als etwa in der Bahn.

Es liege im gesundheitlichen Interesse jedes Einzelnen, seinen richtigen Namen zu hinterlassen, hatte Laschet gesagt. Die Kontaktnachverfolgung sei „der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie“.

(dpa)