Neue Verordnung gilt ab Dienstag 15-Kilometer-Regel für vier Kreise in NRW

Düsseldorf · Die 15-Kilometer-Regel für extreme Corona-Hotspots gilt jetzt auch für vier Kreise in Nordrhein-Westfalen.

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Die 15-Kilometer-Regel für extreme Corona-Hotspots gilt jetzt auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung erließ am Montagabend eine separate Regionalverordnung mit Vorgaben, wann der Bewegungsradius von Menschen eingeschränkt werden soll. Die Verordnung gilt ab Dienstag und betrifft die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und den Oberbergischen Kreis.

In einem früheren Entwurf der Verordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, waren noch die Städte Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirchen aufgeführt. Prompt hatte es am Montagnachmittag Protest gegebeben. Bielefelds Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD), der auch Vorsitzender des NRW-Städtetages ist, bezeichnete die geplanten Maßnahmen als „nicht umsetzbar“. Sie gingen „an der Realität vorbei.“ Warum die Städte wieder aus dem Entwurf gestrichen wurden, blieb am Montagabend zunächst unklar.

In der endgültigen Verordnung heißt es, dass Bewohner aus den besagten Kreisen dieses Gebiet nur verlassen dürfen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.“ Auch von draußen darf man nur einreisen, wenn man nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Ausgenommen sind „die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen“ sowie „der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung“ oder zum Beispiel „Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen.“

In NRW lagen am Montag alle vier Kreise über der Marke von 200. Den höchsten Wert wies mit 261 der Kreis Höxter auf, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts hervorging. Dahinter lagen der Oberbergische Kreis mit 244,8, der Kreis Recklinghausen (228,5). Auch die nicht mehr genannten Städte Gelsenkirchen (227,2), Bottrop (225,4) und Bielefeld (211,6) lagen über der eigentlich entscheidenden Kennzahl.

Bund und Länder hatten vergangenen Dienstag beschlossen, den Bewegungsradius von Menschen in Kreisen einzuschränken, wenn dort mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen auftreten. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 gelten solche Regionen als Corona-Hotspot.

Das Land NRW hatte diese Maßnahme aber nicht in die neue Corona-Schutzverordnung mit den verschärften Lockdown-Maßnahmen aufgenommen, die am Montag in Kraft trat. Die SPD-Opposition hatte der CDU/FDP-Landesregierung daraufhin Wortbruch bei der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vorgeworfen.

Die Landesregierung hatte zunächst keinen Automatismus bei der Anwendung der 15-Kilometer-Regel vorgesehen. Demnach sollten betroffene Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium zusätzliche Schutzmaßnahmen wie etwa die 15-Kilometer-Regel in eigenen Verfügungen anordnen können.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich skeptisch geäußert, dass die 15-Kilometer-Regel überwacht werden könne. In der neuen Verordnung werden Geldbußen bis zu 25 000 Euro angedroht. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Januar.

(dpa)