NRW-Gerichte haben sechs Mal Fußfesseln angeordnet
Weiterstadt (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen werden derzeit fünf Menschen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Das geht aus Zahlen des hessischen Justizministeriums hervor. Die NRW-Gerichte gehen recht sparsam mit dieser Maßnahme um: Sie haben diese Maßnahme in aktuell sechs Fällen verhängt, einer der Überwachten lebt aber in Mecklenburg-Vorpommern.
Bayerische Gerichte griffen 28 Mal zur Fußfessel-Anordnung.
Die bundesweite Fußfessel-Überwachungsstelle sitzt im Hochsicherheitsgefängnis im hessischen Weiterstadt. 17 Mitarbeiter überwachen dort derzeit 98 Menschen in Deutschland. Pro Schicht gibt es im Durchschnitt 20 mal Alarm. In 80 Prozent der Fälle ist der Akku der Fußfessel bald leer.
Voraussetzung für eine Fußfessel ist eine richterliche Anordnung. Die meisten Träger sind frühere Gewaltverbrecher und Sexualstraftäter, die nach dem Ende ihrer vollständig verbüßten Haft immer noch als gefährlich eingeschätzt werden.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist die Dichte der Fußfesselträger in Mecklenburg-Vorpommern am höchsten: Zwölf Menschen mit Fußfessel leben dort. Die Signale über den Aufenthalt Fußfesselträgers kommen in der Regel über die Satellitenortung GPS - mehrmals pro Minute.