Corona-Krise Patientenabsagen - Heilmittelpraxen bangen um Zukunft

Düsseldorf · Vielen Patienten ist gar nicht bewusst, dass therapeutische Praxen weiterarbeiten dürfen. Fehlinformationen und Infektionsangst machen den Therapeuten zu schaffen. Sie hoffen auf Soforthilfe - wie viele.

Bangen um die Zukunft: Das Team der Physiotherapie-Praxis Markus Winz aus Tönisvorst.

Foto: Physioteam Winz

In der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ des Landes NRW vom 22. März werden in Paragraf 7 Dienstleistungen untersagt, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, untersagt. Das gilt beispielsweise für Friseure und Massagesalons. Ausgenommen bleiben allerdings „therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten“, sofern die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Dennoch verzeichnen diese Praxen dramatische Einbrüche.

Felix Gorissen betreibt ein Therapiezentrum in Tönisvorst (Kreis Viersen). Der 62-Jährige beschäftigt zehn Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden unter einem Dach. Aktuell verzeichnet er Einbrüche von 60 Prozent. „Das ist existenzgefährdend.“

Vielen Patienten sei gar nicht bewusst, dass die therapeutischen Praxen im Gegensatz zu den wellnessorientieren Massagesalons weiterarbeiten dürften. „Und eine ärztliche Verordnung ist immer Grundvoraussetzung“, sagt Gorissen. Dazu kämen zusätzlich noch Absagen aus Angst vor Infektionen. Dabei sei die Einhaltung von Hygienevorschriften schon immer Standard. „Und bei uns sind auch noch Desinfektionsmittel und Mundschutz vorhanden.“

 In einer ähnlichen Lage befindet sich Gorissens Berufskollege Markus Winz. Der Physiotherapeut in Tönisvorst muss 15 Mitarbeiter finanzieren. Der Trainingsraum, als zweites Standbein aufgebaut, ist analog zu den Fitnessstudios derzeit geschlossen, in der Therapie gibt es Rückgänge von 40 Prozent.

Therapeuten wie Felix Gorissen unter Druck: Die Heilmittelberufe dürfen zwar weiter arbeiten, aber haben trotzdem mit massiven Absagen zu kämpfen.

Foto: Therapiezentrum Gorissen

„Die Heilmittel werden vom System schon seit Jahren unterbewertet“, klagt er. Die niedrigen Sätze ließen kaum Möglichkeiten, Reserven zu bilden. Gerade in der derzeitigen Belastungssituation an den Krankenhäusern sei es aber „Sinn und Zweck, dass wir weitermachen“. Ob frisch Operierte, Schlaganfall- oder MS-Patienten, immer gehe es um die schnelle Wiederherstellung und die Entlastung des stationären Systems.

Der Angst vor Infektion hält Winz entgegen: „So viel desinfiziert wie im Augenblick habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht.“ Sein Bangen gilt den nächsten zwei Monaten: „Wenn wir die schaffen, ist erst mal alles gut.“

Heilmittelerbringer fordern Ausgleich von Krankenkassen

Entsprechend fordern die Verbände finanzielle Soforthilfen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Form von Ausgleichszahlungen. Das bringe die Kassen nicht in finanzielle Schwierigkeiten, da die Kosten für die Heilmittelerbringer schon im Haushaltsplan vorgesehen seien.

Hoffnung verheißen aber auch die Soforthilfen von Bund und Land. In NRW  können ab diesem Freitag auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (wirtschaft.nrw/corona) Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen die Antragsformulare finden. Das gilt auch für Heilmittelberufe. Voraussetzungen: Sie waren zum 1. Dezember 2019 wirtschaftlich erfolgreich, verzeichnen in diesem Monat gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang von 50 Prozent, einen Auftragseinbruch oder sind aufgrund von Anordnungen geschlossen.

Eine Praxis wie die von Markus Winz mit 15 Beschäftigten  könnte in NRW dann 25.000 Euro beantragen, weil das Land die am Mittwoch im Bundestag verabschiedeten Bundesmittel noch mal um 10.000 Euro aufstocken will. Die endgültige Verabschiedung des Rettungsschirms ist für diesen Freitag im Bundesrat vorgesehen.

 Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat inzwischen Vorschläge für Ausgleichszahlungen erarbeitet, die sich am Leistungsvolumen der jeweiligen Praxen gegenüber gesetzlich Versicherten im vierten Quartal 2019 orientieren. Abgerechnet werden soll über den GKV-Spitzenverband. Andernfalls, so der SHV, wisse man nicht, „wie die Heilmittelerbringer überleben sollen“.