Freispruch für Brandstifterin

32-Jährige hatte Matratze im Haus Hildegard angezündet.

Dormagen. Vier Menschen wurden am 9. März bei einem Feuer im Haus Hildegard an der Pommernallee verletzt, es entstand ein Sachschaden von 40 000 Euro. Am Mittwoch musste sich eine 32-Jährige wegen Brandstiftung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Die Frau, die seit der Geburt unter einer Psychose und leichter Intelligenz-Minderung leidet, war bereits seit neun Jahren dort untergebracht. Wie sie am Mittwoch erklärte, sei sie an dem Tag mit ihrem Freund spazieren gegangen. Der habe sie zurück ins Haus Hildegard gebracht. „Da war die Heizung ausgefallen. Es war so kalt, dass ich ganz blau geworden bin“, schilderte sie.

Zunächst habe sie um Hilfe gerufen: „Aber es kam niemand.“ Das sollte sich bald ändern. Denn damit es warm wird, zündete die junge Frau mit einem Feuerzeug ihre Matratze an. Der Brand griff bald auf das Bettzeug und andere Einrichtungsgegenstände über, der Rauch breitete sich schnell in dem Wohnheim aus. Die Feuerwehr musste die Einrichtung räumen.

Kurz nach dem Brand hatte die 32-Jährige bei einer psychologischen Untersuchung noch eine andere Version erzählt. Demnach hatte sie Streit mit einigen anderen Patientinnen. Die Matratze habe sie angezündet, weil sie in eine andere Einrichtung verlegt werden soll.

Tragisch die Lebensgeschichte der Angeklagten. Ihre Eltern trennten sich früh. Sie wuchs zusammen mit ihrer älteren Schwester bei der Mutter auf, die das Kind immer wieder geschlagen haben soll. Immerhin schaffte die junge Frau noch den Hauptschulabschluss.

Dann kam es zum Bruch. Als die Angeklagte 18 Jahre alt war, lernte ihre Mutter einen neuen Partner kennen — und ließ die Tochter einfach allein in der Wohnung zurück. Die war damit völlig überfordert. Nach einem Jahr legte sie in der Wohnung aus Verzweiflung Feuer.

Danach folgte eine Odyssee durch verschiedene Heime, schließlich kam die 32-Jährige ins Haus Hildegard. Dort arbeitete sie in der Küche und als Lampenprüferin, fühlte sich nach eigener Aussage auch wohl.

In der Verhandlung wurde schnell deutlich, dass die 32-Jährige nicht schuldfähig ist. Darum wurde sie vom Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung freigesprochen. Allerdings ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.