Nach Inobhutnahme in Dormagen "Wir sind eine ganz normale Familie"

Hackenbroich. · Vor dem Familiengericht in Neuss haben die Beteiligten eine Einigung erzielt, wonach die vor zwei Wochen aus der Familie genommenen Kinder zusammen mit der Mutter in eine Einrichtung gehen. Der Vater hat Kontaktrecht.

Fatih Zigal Rechtsanwalt Vertritt Familie aus Dormagen im Fall der Inobhutnahme

Foto: privat

Im Fall der Inobhutnahme von zwei Kindern aus einer Familie in Hackenbroich vor zwei Wochen, wo der Verdacht von Kindesmisshandlung im Raum steht, hat das Familiengericht in Neuss jetzt einen Beschluss gefasst. Wie Fatih Zingal, einer von drei in diesen Fall eingebundenen Rechtsanwälten, erklärte, hätten sich „im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahren“ die Beteiligten darauf geeinigt, dass „die Mutter und die beiden anderthalb und vier Jahre alten Kinder so schnell wie möglich zusammen in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden. Das Sorgerecht für die Kinder wird auf die Eltern zurückübertragen, nicht aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das beim Jugendamt verbleibt“. So die Darstellung des Rechtsanwaltes aus Solingen. Eine Stellungnahme dazu gibt es vom Familiengericht mit Verweis auf die nicht-öffentliche Sitzung nicht.

Fall sorgte für viel Wirbel – besonders in sozialen Netzwerken

Zingal erklärte weiterhin, dass der Vater der Kinder über ein Besuchs- und Kontaktrecht verfügt. Hier musste, sagt er, eine Abwägung vorgenommen werden. Dabei gehe es einerseits um den Schutz der Kinder und andererseits der Gefahr einer Entfremdung der Kinder von ihren Eltern für den Fall einer Fremdunterbringung in einer Pflegefamilie. Zingal betont: „Beide Eltern haben dem Vorwurf einer Misshandlung klar widersprochen. Vor zwei Wochen hatte das Jugendamt die beiden kleinen Kinder aus der Familie herausgeholt und bei Pflegeeltern untergebracht. Der Fall hat sofort in sozialen Netzwerken die Runde gemacht und hohe Wellen geschlagen. Dabei stand das Vorgehen der Stadt sehr kritisch im Fokus. Zwei Tage später wandte sich Bürgermeister Erik Lierenfeld in einer Videobotschaft an die Öffentlichkeit und verteidigte das Vorgehen des Jugendamtes. Er sagte damals: „Ich kann allen versichern, dass hier keine leichtfertige Entscheidung getroffen wurde. Die Aufklärung in einem solchen Fall hat für uns oberste Priorität. Die bisherigen Fakten ließen keine andere Entscheidung im Rahmen unseres gesetzlichen Schutzauftrages zu. Es gab hier keinen Schnellschuss.“

Der Auslöser: Nach der Aussage des Vaters vor zwei Wochen habe die Mutter einen Knall aus dem Wohnzimmer gehört. Als sie nachsah, lag ihr jüngster Sohn auf dem Boden, der, so berichtete der ältere Bruder, vom Tisch gefallen sei. Die Diagnose im Krankenhaus:Spiralbruch im Oberarm. Die Ärztin hätte der Version eines Sturzes offenbar keinen Glauben geschenkt, so der Vater, sondern mehr dahinter vermutet – offenbar das Ergebnis einer Misshandlung. Sie informierte das Jugendamt. „Wir haben von Anfang an offen mit dem Jugendamt zusammengearbeitet, weil es nichtszu verbergen gibt“, sagte er vor zwei Wochen. In einer Therapie gab es dann offenbar den Auslöser für die Inobhutnahme der Kinder. „Unser älterer Sohn erzählte der Therapeutin, dass er von Vater und Mutter mal fest an der Hand angepackt werde und ab und zu mal gehauen werde. Aber: Bei uns in der Familie gibt es keine Gewalt“, betonte der 31-Jährige.

Anwalt Zingal sagt, dass zwei von der Familie privat in Auftrag gegebene Gutachten ergeben haben, dass der Bruch auch von einem Sturz herrühren kann. Und: „Der Vater war zudem zu der Zeit arbeiten.“

 Das Gericht hat, sagt Zingal für das noch anstehende Hauptsacheverfahren ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Für den Anwalt steht fest: „Das ist eine ganz normale Familie.“ Er sieht das Handeln des Jugendamtes kritisch und verweist auf Aussagen aus dem Familienministerium, wonach eine Inobhutnahme „die ultima ratio“ sei. Zingal: „Die Inobhutnahme und die damit einhergehende Trennung der Kinder von ihren Eltern war in diesem Fall aus anwaltlicher Sicht nicht verhältnismäßig und damit nicht gerechtfertigt.“

Das Jugendamt muss jetzt sehr schnell für eine Unterbringung sorgen, „das ist Bestandteil der Einigung. Eine Verzögerung würde eine Neubewertung und ein anwaltliches Einschreiten
erforderlich machen.“