Elisabeth-Krankenhaus in Grevenbroich Patient verklagt Grevenbroicher Krankenhaus auf Schadenersatz

Grevenbroich. · Josef Pohl fordert vom Elisabeth-Krankenhaus 3000 Euro.

Zwei Jahre hat es gedauert, bis die Zivilklage eines ehemaligen Patienten des Elisabeth-Krankenhauses jetzt vor Gericht kommt. Der mittlerweile 79-jährige Josef Pohl klagt auf 3000 Euro Schadenersatz. Bei seinem Krankenhausaufenthalt im Mai 2017 sei er als Notfall eingeliefert, zunächst nur in einem Bett auf einem Flur untergebracht worden. Als er schlief, habe sich eine offenbar verwirrte Patientin angeschlichen und ihm die Braunüle aus dem Arm gerissen, trägt der Kläger vor, der dem Krankenhaus Aufsichtspflichtverletzung vorwirft.

Zudem klagt er auf Körperverletzung: Nach Josef Pohls Darstellung sei ihm, obwohl er bei der Notaufnahme seine Diabetes-Erkrankung geschildert habe, die Nahrungsaufnahme verwehrt worden. Er habe wegen einer angekündigten Untersuchung, die dann doch nicht stattgefunden habe, nüchtern bleiben müssen. Dadurch seien seine Insulinwerte lebensbedrohlich gesunken: „Ich muss vier mal am Tag Insulin spritzen, und das war vor zwei Jahren bei meinem Krankenhausaufenthalt auch schon der Fall.“ Seither trage er übrigens stets ein Schriftstück mit sich, in dem er sich gegen jedwede weitere Einlieferung und Behandlung im Elisabeth-Krankenhaus verwehre, betont der 79-Jährige, der nach eigenen Angaben auch schwer herzkrank ist. Die Verschlimmerung seiner Krankheit sei denn auch ein Grund dafür, dass sich der Prozess so in die Länge gezogen habe. Im Jahr 2018 sei die Gerichtsverhandlung bereits terminiert gewesen, die er aber habe absagen müssen: „Ich hatte nur noch 30 Prozent Herzleistung und musste dringend ins Krankenhaus, um einen Defi eingesetzt zu bekommen“, berichtet Pohl.

Das Elisabeth-Krankenhaus nimmt Stellung zu dem Fall Pohl: „Nach wie vor können wir kein Fehlverhalten seitens unserer Mitarbeiter erkennen, das irgendwelche finanziellen Entschädigungen rechtfertigen würde“, teilt Krankenhaussprecherin Susanne Niemöhlmann mit. Im Rahmen des Beschwerdemanagements sei man damals sehr ausführlich auf den Patienten eingegangen. „Der Kläger hat sich entschlossen, einen Richter entscheiden zu lassen. Wir warten nun den Ausgang des laufenden Verfahrens ab“, fügt sie hinzu.