Grevenbroicher vor Gericht Neue Details im Prozess um versuchten Mord durch Hantelwurf
Grevenbroich · 40-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt. Sohn berichtet von Wutausbrüchen.
(dpa) Im Prozess um den versuchten Mord durch den Wurf einer Hantel hat der Angeklagte das Geschehen teilweise eingeräumt, ein entscheidendes Detail aber bestritten. Er habe einen Stuhl geworfen, die Hantel sei aber von selbst vom Balkon gerollt, sagte der 40-Jährige beim Prozessauftakt am Landgericht in Mönchengladbach aus.
Laut Anklage hat der Mann in der Grevenbroicher Innenstadt im vergangenen Dezember von seinem Balkon im ersten Stock eine acht Kilogramm schwere Eisenhantel auf einen Hausnachbarn geworfen. Einer der beiden Gegenstände habe diesen am Kopf getroffen und verletzt. Der 29-Jährige habe dabei ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten.
Der Angeklagte habe auch noch einen Blumentopf hinterher geworfen, das Opfer damit aber verfehlt. Als Polizisten eintrafen, soll der 40-Jährige eine Matratze angezündet und auf einem rollbaren Bettgestell in Richtung der Beamten gestoßen haben.
Die Polizisten hatten der brennenden Matratze ausweichen und anschließend den fünf Jahre alten Sohn des Angeklagten aus der verrauchten Wohnung in Sicherheit bringen können. Dem alleinerziehenden Vater werden neben versuchtem Mord auch gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Staatsanwalt Stefan Lingens wertete den Hantelwurf als versuchten Mord, denn dieser sei heimtückisch gewesen, weil der 29 Jahre alte Nachbar zu dem Zeitpunkt nicht mit einem Angriff rechnete und arglos gewesen sei.
Er habe sich und seinen Sohn schützen wollen, erklärte der Angeklagte, der vor sieben Jahren aus Pakistan als Flüchtling nach Deutschland gekommen war. „Die afghanischen Menschen haben gedroht, mich und meinen Sohn umzubringen“, sagte er. Immer wieder hätten sie ihn schikaniert und ständig bei ihm geklopft oder geklingelt. „Auch an dem Morgen.“
Nachbarn zufolge soll der 40-Jährige in der Vergangenheit wiederholt ausfallend geworden sein und Gegenstände vom Balkon geworfen haben.
Laut Gerichtsangaben hatte der Sohn des Angeklagten der Polizei erzählt, sein Vater sei am Tattag sehr wütend auf den Balkon gegangen und habe dort herumgeschrien, nachdem ihn die eigene Katze beim Füttern gekratzt habe. Und dann, so der Sohn weiter, sei der Vater wieder wütend geworden, als die Polizei gekommen sei. Da habe er eine Matratze angezündet.
Einen Tag nach dem Vorfall war dem Vater das Sorgerecht für das Kind entzogen worden. Eine Psychiaterin soll den psychischen Zustand des Angeklagten prüfen und klären, ob er zur Tatzeit schuldfähig war. Für den Prozess sind bis zum 26. Juni drei weitere Verhandlungstage angesetzt.