50 000 Euro für Bürger-Projekte

Meerbuschs Einwohner können jetzt Verbesserungsverschläge für die Stadt abgeben. Es gibt einen Neun-Punkte-Plan.

Foto: Klaus Dieker

Die Stadt Meerbusch macht beim Thema Bürgerfreundlichkeit ernst. Ab sofort gibt es nicht nur einen Etat von 50 000 Euro jährlich im Haushalt für Verbesserungen, sondern auch klare Regeln, wie diese Vorschläge umgesetzt werden sollen. Einstimmig verabschiedeten die Politiker in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses einen entsprechenden Antrag von CDU und Grünen. Die beiden Mehrheitsfraktionen hatten in ihrer Kooperationsvereinbarung das Bürgergeld festgeschrieben. „Wichtig ist uns, dass damit Maßnahmen finanziert werden, die nicht ohnehin ins Aufgabengebiet der Stadtverwaltung fallen“, erklärte Jürgen Peters, Fraktionsvorsitzender der Grünen.

Es gab bereits zahlreiche Vorschläge aus der Bürgerschaft. „Überwiegend ging es bei den bisherigen Vorschlägen um zusätzliche Dog-Stationen, Sitzbänke, Nachpflanzungen im Straßenbegleitgrün oder Wegeausbesserungen“, erklärte Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) den Politikern in der Sitzung.

In einem Neun-Punkte-Plan sind die Regelungen fürs Bürgergeld nun festgehalten. Die wichtigsten Punkte: Vereine oder Verbände können keine Mittel beantragen, da es um ein Angebot für die nicht organisierte Bürgerschaft geht. Die Höhe einer Einzelmaßnahme ist auf maximal 5000 Euro beschränkt. Und: Ein Anspruch auf Anschaffung oder Durchführung der vorgeschlagenen Dienstleistung besteht nicht.

Über die Anträge auf Zahlungen aus dem Bürgergeld und die bewilligten Summen berichtet die Stadtverwaltung mit einer Übersicht aller eingegangen Anträge künftig stets dem Hauptausschuss. „Sinnvoll erscheint uns, die Vorschläge zwei bis drei Monate zu bündeln“, erklärte Mielke-Westerlage. Dann aber solle auch zügig umgesetzt werden.

Angestrebt wird auch eine gleichmäßige Verteilung der Verbesserungsmaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet. Ratsherr Marc Janßen (Die Linke/Piratenpartei) schlug vor, dass der Ausschuss über Maßnahmen entscheiden solle, die den Höchstbetrag von 5000 Euro überschreiten.

Janßen wünschte sich einen Spielraum von rund zehn Prozent mehr, damit gute Ideen nicht an wenigen Euro scheitern. Dies sah die Ausschussmehrheit als wenig praktikabel an.

Zunächst soll deshalb mit einer Obergrenze von 5000 Euro für einzelne Bürgeranregungen gearbeitet werden, um so erste Erfahrungen zu sammeln, so der Beschluss.