Anwohner verärgert über geplanten Neubau in Kierst
Das mehrstöckige Gebäude störe den dörflichen Charakter der Umgebung, so der Tenor.
Ein bisschen nach Pferd riecht es entlang der Schützenstraße, vorbei an der Kirche St. Martin. Glocken läuten zur vollen Stunde, alte Höfe, Einfamilienhäuser, heile Welt. Dafür lieben die Kierster ihr Dorf. Ein Stück weiter, an der Straße Am Dyck, leben Beate und Günter Nelles in einer umgebauten Scheune. Gänse, Ziegen und Katzen haben sie im Garten, auf der Bank vor der Haustür sitzen sie gerne mit Blick auf das Haus nebenan, dem alten Bauernhaus des Breuer-Hofs, in dem Günter Nelles geboren und aufgewachsen ist. Diese Aussicht wird sich ändern: Das Bauernhaus soll abgerissen werden, große Neubauten entstehen.
Wie es dazu kam? Nelles erbte vor Jahren die Scheune, sein Bruder das Haus. Vor drei Jahren starb dieser überraschend, die Nichten verkauften das Haus. Der neue Besitzer hat jetzt andere Pläne: zwei moderne Mehrfamilienhäuser im Bauhausstil, neun Meter hoch, mit Staffelgeschoss.
Das Ehepaar Nelles ist über das Ausmaß der Pläne entsetzt: „Die Optik ist natürlich Geschmackssache, aber diese Klötze in eine Umgebung zu setzen, die ortsbildprägend ist, ist mehr als geschmacklos“, findet Beate Nelles: „Wir mussten schon mit ansehen, wie der Ortsteil Langst mit dieser Form der Bebauung verunstaltet wurde, wir Kierster möchten aber den Charakter unseres Dorfes erhalten.“
Diesen Wunsch teilen auch die Nachbarn: Ein Anwohner holte sich juristischen Beistand und klagte dagegen, dass die Bauvoranfrage 2016 positiv beschieden wurde. Auch an die Fraktionen wandte sich die Anliegergemeinschaft Schützenstraße/Am Dyck, monierte, dass der Bau im Vergleich zu den umliegenden Doppelhäusern mehr Geschosse, eine viel höhere Traufhöhe und eine Nutzung als Drei- oder Vierfamilienhaus haben soll.
FDP und UWG hatten daraufhin Anfragen an den Planungsausschuss gestellt. Klaus Rettig (FDP) schrieb, seine Fraktion habe sich gewundert, dass die Bauvoranfrage genehmigt wurde, da das Gebäude im Bereich des Bebauungsplans 309 liege. Vor einem Jahr hatten Planungsausschuss und Rat beschlossen, diesen aufzustellen, mit dem Ziel, den dörflichen Charakter zu erhalten. Das Bauvorhaben scheine damit nicht verträglich zu sein und würde auch die Realisierung des Bebauungsplans gefährden, so Rettig.
Die Sitzung des Planungsausschusses am vergangenen Donnerstag war für die Anwohner ein „Schlag ins Gesicht“, wie Beate Nelles sagt. Kirsten Steffens vom Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt hatte erklärt: Nachdem 2016 ein Bauantrag eingegangen sei, müsse die Stadt nun über eine Baugenehmigung entscheiden. Die Klage gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage hatte der Anwohner der Schützenstraße am Tag des Planungsausschusses zurückgezogen. Der Kläger habe nach einem Ortstermin mit der zuständigen Richterin wohl erkannt, dass er keinen Erfolg haben werde, sagte Steffens und weiter: „Wenn die Voranfrage positiv beschieden wurde, muss die Stadt die Genehmigung erteilen. Darauf hat der Investor Anspruch.“ Die neue Bebauung füge sich in die Umgebung ein, sie sei nicht höher, ergänzte sie.
Michael Assenmacher, Technischer Dezernent
Der Ausschuss zeigte sich verärgert darüber, dass er nicht über das Bauvorhaben informiert worden sei und nun keinen Einfluss mehr habe. Diskutiert wurde zudem, was eigentlich den dörflichen Charakter von Langst-Kierst ausmache.
„Über Ästhetik können wir nicht entscheiden“, sagte der Technische Dezernent Michael Assenmacher. Er mutmaßte, dass die Bürger keine Veränderung wollen. Überall dürfe gebaut werden, nur nicht vor der eigenen Haustür. „Ich weiß, dass ich mich mit dieser Äußerung unbeliebt mache“, ergänzte er. Die Anwohner haben inzwischen begonnen, Unterschriften gegen das Bauvorhaben zu sammeln.
Auch an anderer Stelle in Kierst wird um den dörflichen Charakter gefürchtet: dem Bauvorhaben auf dem früheren Reiterhof des Ehepaars Münker. Der neue Besitzer möchte dort ein Zehn-Parteien-Haus bauen. Der Planungsausschuss hatte vor einem Jahr die denkmalrechtliche Erlaubnis für einen Neubau gegen den Rat der Verwaltung verweigert, der Investor klagte dagegen. Beim Vor-Ort-Termin machte dieselbe Richterin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch dort Halt. Anwohner fürchten nun, dass sie sich auch in diesem Fall für den Bau aussprechen könnte.