Aus für Barbara-Gerretz-Grundschule ist besiegelt
Mit breiter Mehrheit hat sich der Schulausschuss entschieden, die Barbara-Gerretz-Grundschule in Osterath ab Sommer 2013 auslaufen zu lassen.
Osterath. Am Ende konnte das Votum des Schulausschusses niemanden mehr überraschen: Deprimiert, empört oder enttäuscht nahm der Großteil des Publikums am Mittwochabend zur Kenntnis, dass der Ausschuss mit Ausnahme der UWG die sukzessive Auflösung der Katholischen Barbara-Gerretz-Grundschule an der Fröbelstraße beschloss.
Im Schuljahr 2013/14 sollen keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die BGS soll geöffnet bleiben, solange ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich ist. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Erwin-Heerich-Schule im Bovert und die Eichendorffschule im Dorf künftig je zwei Eingangsklassen bilden sollen.
Zuvor hatte sich die Verwaltungsspitze Punkt für Punkt mit den massiven Vorwürfen auseinandergesetzt, die die Sprecher der BGS-Schulpflegschaft in ihrer Stellungnahme gegen die Stadtverwaltung erhoben hatten. Von bewusster Täuschung und Falschdarstellung sowie dem Vorenthalt von Informationen war da die Rede und gemutmaßt worden, dass „persönliche Vorteile durch die Veräußerung des Grundstücks Barbara-Gerretz-Schule angestrebt“ würden.
Diese „beispiellosen Vorwürfe“ der bewussten Täuschung und Tatsachenverfälschung seien der „Gipfel der Unverfrorenheit“ gewesen, stellte Bürgermeister Dieter Spindler klar. Solch ein Angriff sei nicht hinnehmbar. „Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft haben damit ihre Legitimation als seriöse Diskussionspartner verloren.“
Detailliert wurden die inhaltlichen Vorwürfe und Einwände aufgenommen und von der Schuldezernentin Angelika Mielke-Westerlage, der stellvertretenden Rechtsamtsleiterin Julia Baetzgen, dem Gutachter Ernst Rösner und Schulrat Alois Mayer widerlegt oder zurückgewiesen. Fazit der Schuldezernentin: Die Schulpflegschaft habe keine stichhaltigen Argumente gegen die Schulschließung vorgebracht.
Fakt sei, dass die Osterather Einschulungszahlen massiv rückläufig seien, nicht alle drei Grundschulstandorte gehalten werden könnten und man im Osten und Westen des Stadtteils eine gute Unterrichtsqualität wie in den anderen Stadtteilen anbieten wolle. Einzügige Schulen seien möglich, hätten aber weniger Personal und seien pädagogisch nicht sinnvoll, unterstrich Schulrat Mayer.
In der kommenden Sitzung des Rats am Donnerstag, 28. Juni, muss das Votum des Schulausschusses bestätigt werden. Geschieht das, haben die Betroffenen dann die Wahl, ob sie die Entscheidung anfechten wollen. Eine Klage oder ein Bürgerbegehren sind mögliche Instrumente.