BGS: Abstimmung hat begonnen
44 741 Wähler sind aufgefordert, über Osterather Schule zu entscheiden.
Meerbusch. Mehr Andrang als von den Mitarbeitern erwartet herrschte am Montag im Osterather Bürgerbüro an der Hochstraße. Es war der Auftakt zur Wahlwoche, in der die Meerbuscher entscheiden, ob die Barbara-Gerretz-Grundschule (BGS) ab Sommer keine neuen Schüler mehr aufnehmen soll und sie damit nach dem Ende der Grundschulzeit der jetzigen Erstklässler geschlossen wird.
Bis einschließlich Samstag sind 44 741 Meerbuscher zur Stimmabgabe aufgefordert, an 2219 hat die Stadt Briefwahlunterlagen verschickt.
Hintergrund des Bürgerentscheids ist der Ratsbeschluss, eine der drei Grundschulen in Osterath zu schließen. Laut Prognosen und Gutachten gebe es absehbar nicht genügend Kinder, um drei Grundschulen zweizügig betreiben zu können. Weil zwei Schulen im Dorf unmittelbar nebeneinander und eine weitere (Erwin Heerich) jenseits der Schranke in Bovert liegen, entschied die Ratsmehrheit, die BGS im Dorf als kleinste und sanierungsbedürftigste auslaufen zu lassen.
Vehement kämpfen seitdem Elterninitiative und einzelne Politiker für die BGS und gegen den Ratsentscheid. So plädieren UWG und Wolfgang Müller (Zentrum) für den Bestand aller drei Grundschulen in Bovert in den nächsten drei bis vier Jahren. Man solle die demographische Entwicklung (Stichwort: Neubaugebiete) abwarten, dann entscheiden.
Um das Ratsvotum zu kippen, muss sich die Mehrheit der Wähler für die BGS aussprechen und dies müssen mindestens 6712 Personen sein, das heißt 15 Prozent der Wahlberechtigten.
Kritisch äußerte sich gestern das Form Mehr Demokratie über „hohe Beteiligungshürden“ des Bürgerentscheids in Meerbusch. Besser wäre es gewesen, den Entscheid wie eine Kommunalwahl an einem einzigen Tag und in allen Wahllokalen durchzuführen. Außerdem hätten die Briefwahlunterlagen direkt mit der Wahlbenachrichtigung zugestellt werden können.
OrdnungsdezernentinAngelika Mielke-Westerlage kann diese Beurteilung nicht nachvollziehen. „Wir haben in Meerbusch eine sehr großzügige Lösung, die zudem der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes entspricht. Die Wähler haben nicht einen, sondern sechs Tage an drei verschiedenen Standorten Zeit, ihre Stimme abzugeben.“ Die Briefwahlunterlagen müssten wieimmer — also nicht eigens beim Bürgerentscheid — angefordert werden. Und: „Die Briefwahl war von Anfang an in unserer Satzung eine Option — im Gegensatz zu dem Vorgehen in anderen Städten.“