Ehrenamtler vermitteln in vielen Streitfällen
Schiedsleute suchen nach einvernehmlichen Lösungen zwischen den Kontrahenten.
Meerbusch. Schon seit 1827 kümmern sich Schiedspersonen ehrenamtlich um eine Streitschlichtung. Ihr Ziel ist es, außergerichtlich eine Einigung zwischen den Kontrahenten zu erreichen. Schon lange ist das keine Männerdomäne mehr: Frauen wurden erstmals 1926 zugelassen. Das System, das seinerzeit in Preußen eingeführt wurde, hat sich bewährt. In Nordrhein-Westfalen und weiteren elf Bundesländern sind Frauen und Männer als Schiedspersonen tätig.
Axel Sadzik hat bisher zwei Amtsperioden als stellvertretende Schiedsperson erlebt, und vergleicht sich gerne mit einem Sportler auf der Reservebank. „Als Beteiligter in der zweiten Reihe habe ich Zeit, nicht nur auf das gesprochene Wort, sondern auch auf die nonverbale Kommunikation zu achten.“
Die Entscheidung, erneut für das Ehrenamt zu kandidieren, fiel ihm leicht. Nachdem der Rat der Stadt Meerbusch ihn im Mai wiederwählte und die Bestätigung durch das Amtsgericht Neuss erfolgte, tritt er jetzt seine dritte Amtszeit an.
„Manchmal sind Antragsteller und Antraggegner gar nicht weit voneinander entfernt. Und trotzdem bedarf es immer wieder der ruhigen und geschickten Moderation des Schlichters.“
In Meerbusch sind drei Schiedspersonen gemeinsam mit ihren jeweiligen Vertretern für die Bürger da: In Büderich sind das Birte Wienands mit ihrem Vertreter Axel Sadzik, in Osterath Dieter Steinfels und sein Vertreter Eckard Werner und in allen übrigen Stadtteilen Claudia Brauns und ihr Vertreter Lothar Bensch.
Unterstützung von der Stadt Meerbusch erhalten die Schiedspersonen durch die Übernahme aller Sachkosten, die mit diesem Amt entstehen. Regelmäßige Treffen zwischen den Schiedsleuten und dem Fachbereich sorgen für den notwendigen Informationsaustausch, ohne dass die Kommune Einfluss auf die Schiedsleute oder die Verfahren nimmt.
Wie helfen Schiedspersonen? „Sich vertragen ist besser als klagen.“ Auch wenn die Werbung suggeriert, dass man mit der richtigen Versicherung und dem besten Anwalt immer und überall sein Recht bekommt, ist in vielen Fällen der Weg zum Schiedsamt der schnellere und unbürokratischere Weg, um eine Auseinandersetzung beizulegen.
In Privatklagesachen ist der Weg zur Schiedsperson vorgeschrieben. Hierzu gehören Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist der Versuch der außergerichtlichen Streitschlichtung notwendig. Das sind insbesondere die nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen.
“Die Kontaktdaten gibt es unter dem Stichwort „Schiedspersonen“ auf der städtischen Homepage