Etappensieg für die Konverter-Gegner
Durch eine Gesetzesergänzung könnte der Konverter in Osterath bald zu den Akten gelegt werden.
Osterath. Die positiven Meldungen für die Gegner eines Konverters in Osterath mehren sich. Die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft, Recht, Umwelt und Städtebau schlagen dem Bundesrat für seine Sitzung am 1. Februar eine Gesetzesergänzung vor, mit der die Planungen zu dem Konverter am Ende womöglich zu den Akten gelegt werden könnten.
In den Ausschussempfehlungen wird Osterath ausdrücklich erwähnt. Die nachhaltigen Bürgerproteste sowie massive rechtliche Vorbehalte gegen den bisherigen Gesetzestext werden als Gründe für die empfohlene Änderung angeführt. Diese Entwicklung im Zusammenhang mit dem Netzausbau und der Energiewende nahm ihren Ursprung bekanntlich in Osterath. „Der Bürgerwille hat sich gerade von Osterath aus seinen Weg in das Land gebahnt“, frohlockt die Bürgerinitiative gegen den Doppelkonverter.
In dem 13-seitigen Papier zum „Entwurf eines zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsgesetze“ kritisieren die Ausschüsse die bisherige Gesetzesvorlage massiv. Vor allem die fehlende Prüfung von Alternativen bezüglich Standortauswahl, Netz- oder Kabelausbau, die eine Akzeptanz für die Vorhaben im Rahmen der Energiewende bei den Bürger mindert, wird angeführt.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, auf die Einschränkung bürgerlicher Einspruchs- und Mitwirkungsrechte künftig zu verzichten. Bisher ist im Gesetz vorgesehen, den Rechtsschutz erstinstanzlich auf das Bundesverwaltungsgesetz zu beschränken. Die Ausschüsse empfehlen, die Grundstruktur des gerichtlichen Rechtsschutzes wie bisher beizubehalten — das heißt, den Bürgern weiterhin die Möglichkeit zu geben, schon auf kommunaler Ebene gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können.
Die Bundesratsausschüsse hätten die wesentlichen Einwände der Bürgerinitiative aufgenommen und in Empfehlungen umgesetzt, heißt es von Seiten der Konverter-Gegner: „Die Osterather sind damit ihrem vorrangigen Ziel näher gekommen, Osterath als Netzverknüpfungspunkt zu verhindern.“
Auch die jetzt bekanntgewordenen Stellungnahmen und Einwände des Energieunternehmens EnBW, des Bundesumweltministeriums oder der Umweltverbände zu den Vorhaben im Rahmen der Energiewende würden die Richtigkeit der Bemühungen der Osterather bestätigen. Von großer Bedeutung dürfte dabei vor allem die Einschätzung von EnBW sein.
Der Stromanbieter aus Baden-Württemberg hatte in einer Stellungnahme zur ersten Fassung des Netzentwicklungsplans die Notwendigkeit der durch Osterath führenden Stromautobahn prinzipiell bezweifelt und zudem kritisiert, dass insbesondere auf der durch Osterath führenden Trasse auf Gleichstrom gesetzt werden soll. Ohne diese Übertragungstechnik ist ein Konverter aber gar nicht notwendig. Zudem wird bemängelt, dass die Konverter-Technik noch gar nicht vollständig marktreif sei.
“ Die Initiative gegen den Doppelkonverter lädt am Samstag, 26. Januar, zwischen 10 und 13 Uhr auf den Osterather Kirchplatz zum „Neujahrsgespräch“ ein.