Hallenbad: Sprungturm bleibt im Raumkonzept
Sonderausschuss legt Eckdaten für eine Sanierung fest. Jetzt wird der Architektenwettbewerb vorbereitet.
Büderich. Der Sonderausschuss zur Sanierung des Hallenbades in Büderich hat zum ersten Mal getagt — und dabei das Raum- und Funktionsprogramm als Grundlage für den geplanten Architektenwettbewerb festgelegt.
Nachdem sich Politik und Verwaltung vor Ort einen Überblick über den Zustand des in die Jahre gekommenen Schwimmbades verschafft hatten, wurde nebenan im Sitzungssaal am Dr. Franz-Schütz-Platz noch einmal kontrovers diskutiert. Vor allem die Frage, ob denn wirklich ein Drei-Meter-Sprungturm mit Plattform benötigt werde, erhitzte die Gemüter. Doch letztlich wurde der Verwaltungsvorschlag über das Raumprogramm inklusive Festlegung der technischen und energetischen Mindeststandards ohne Änderungen verabschiedet.
Im Zuge der Sanierung — abhängige von den möglichen Kosten ist ein Neubau noch nicht vom Tisch — soll das Bad bis auf das Tragwerk vollständig entkernt werden. Hintergrund ist die Chance, dass die heutige Flächennutzung, die zum Teil viel zu großzügig angelegt ist und nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht, neu konzipiert werden könnte. Die Besichtigung moderner Bäder hat bei Verwaltung wie Politik zu der Erkenntnis geführt, dass Umkleiden, Sanitärbereiche oder auch das Foyer mit weit weniger Platz auskommen könnten. Stattdessen wäre zum Beispiel ein 200 Quadratmeter großer Freibereich denkbar.
Jetzt geht es zunächst darum, ein Betreuungsbüro zu finden, um gemeinsam ein Auslobungstext für den Architektenwettbewerb zu erarbeiten. Wichtig: „Ein Fachbüro untersucht die Bausubstanz aktuell nach verdeckten Mängeln, damit wir später keine böse Überraschung erleben und alles teurer wird, als ursprünglich gedacht“, sagt Claus Klein, Bereichsleiter des Services Immobilien. Ebenfalls müssten sämtliche Planunterlagen noch digitalisiert werden. „Das ist heutzutage Standard im Geschäft“, weißt Klein.
Unbedingt soll in den Auslobungstext einfließen, dass es sich bei der gestellten Aufgabe um eine Generalsanierung handelt, der kreative, gestalterische Planungsansatz dieser Aufgabe unterzuordnen ist und sich innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens bewegen muss. Daher war das jetzt festgelegte Raum- und Funktionskonzept für die künftige Nutzung unverzichtbar.