Harsche Kritik von den OVG-Richtern

Juristen kritisieren Ratsentscheid: Interessen seien falsch gewichtet.

Meerbusch/Münster. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) haben Erstklässler die Chance, sich für das kommende Schuljahr an der Barbara-Gerretz-Schule (BGS) in Osterath anzumelden.

Der Ratsbeschluss, die BGS ab Sommer auslaufen zu lassen, ist nicht rechtskräftig geworden, weil Eltern dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen und das OVG dieser Klage aufschiebende Wirkung zuspricht.

Deshalb bietet die Stadt jetzt neue Anmeldetermine: Mittwoch, 26. Juni, bis Freitag, 28. Juni, jeweils von 10 bis 13 Uhr, zusätzlich am Donnerstag, 27. Juni, von 18 bis 19 Uhr und am Samstag, 29. Juni, von 10 bis 12 Uhr.

Die Begründung für die Entscheidung des OVG traf am Montag im Rathaus ein. Darin legen die Richter dar, dass die Ratsentscheidung, die Katholische BGS als eine von drei Osterather Grundschulen zu schließen, rechtswidrig sei.

Zwar belege die Schülerzahlprognose, dass kein Bedarf an drei Grundschulen in Osterath bestehe, allerdings seien bei der Entscheidung, die BGS und damit die einzige Bekenntnisschule im Stadtteil zu schließen, Abwägungsfehler unterlaufen.

Das Interesse der Eltern an einer vom Bekenntnis geprägten Erziehung sei nicht angemessen gewichtet worden. Bei der Einschätzung des Bedarfs nach einer Bekenntnisschule hätten zudem nicht nur die katholischen Schüler berücksichtigt werden dürfen, sondern der tatsächliche Bedarf abgefragt und berücksichtigt werden müssen. Die Richter kritisieren zudem, dass Alternativen wie die Fortführung der BGS am Standort Neusser Feldweg nicht geprüft worden seien.

Stadt und Initiative wollten am Montag noch keine Stellungnahme abgeben. vlo