Tagesmütter: Neue Regel

Stadt will in einer Satzung das Problem der privaten Zuzahlung lösen.

Meerbusch. 1758 Kinder unter und über drei Jahren bis zum Schuleintritt werden ab dem Sommer öffentlich betreut. Ein Kindergartenplatz und die Betreuung durch eine Tagesmutter werden dabei als gleichwertige Angebote verstanden.

Vor allem für die Jüngsten gilt die Aufnahme bei der Tagesmutter als ideal, bildet die Kleingruppe von bis zu fünf Kindern doch eine Art Familienstruktur nach. Aktuell existieren in Meerbusch 190 Tagespflegeplätze, im kommenden Kindergartenjahr sollen es 240 sein.

Tagesmütter sind eine feste Größe, soll der Anspruch der Eltern auf die Betreuung der U3-Kinder erfüllt werden. Doch aktuell haben Eltern von 65 Kindern ein Problem: Sie müssten für die Tagesmutter mehr als für den Kitaplatz zahlen. Tagesmütter forderten Zuzahlungen, die im Kindergarten nicht anfielen. Es ist eine Frage der angemessenen Vergütung und Wertschätzung der Arbeit.

Das Problem sei allgemein bekannt, sagt die Dezernentin Angelika Mielke-Westerlage auf Nachfrage, wenn auch vor Ort schwer zu beziffern. Eine Lücke im Gesetzestext ließe diese Möglichkeit zu.

Was andere Kommunen bereits geregelt haben, soll nach dem Willen der Stadt nun auch in Meerbusch die Lösung bringen: Eine Satzung soll die Bezüge der Tagespflegepersonen für die Kinder regeln, die ihnen von der Stadt offiziell vermittelt werden. Von deren Eltern Zuzahlungen zu fordern, ist in diesen Fällen untersagt. Schließt eine Tagesmutter privat einen Vertrag mit Eltern, liegt die finanzielle Ausgestaltung nach wie vor in ihrem Ermessen.