Illegale Fahrt: Angeklagtergeht in Berufung
Meerbuscher hatte ein Kundenfahrzeug privat genutzt.
Kundenautos für private Spritztouren zu nutzen — auf die Idee kam der ehemalige Geschäftsführer eines Car-Service am Düsseldorfer Flughafen. Der Meerbuscher hatte 2012 vertuscht, dass einer seiner Mitarbeiter den Ford Focus eines Kunden privat gefahren und damit einen Unfall verursacht hatte. Verurteilt wurde er dafür vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen Betrugs zu 140 Tagessätzen mit je 300 Euro. Die Berufungsverhandlung findet am kommenden Mittwoch vor dem Amtsgericht Düsseldorf statt, teilte der Gerichtssprecher jetzt mit.
Der Geschädigte hatte zwischen dem 26. Mai 2012 und dem 9. Juni 2012 im Parkhaus des Unternehmens einen Stellplatz gemietet. Als er aus dem Urlaub zurückkam, stellte er fest, dass eine Seite des Autos verzogen und lackiert worden war. Er zog die Polizei hinzu und meldete sich bei einem Mitarbeiter des Car-Service, der den Geschäftsführer anrief. Der angeklagte Geschäftsführer habe angegeben, es habe sich um eine Verwechselung gehandelt. Ein anderer Kunde habe in Auftrag gegeben, sein Auto — angeblich ebenfalls ein Ford Focus — lackieren zu lassen. Dabei seien die Autos vertauscht worden.
Wie sich herausstellte, hatte ein nicht näher bekannter Mitarbeiter das Fahrzeug für eine private Fahrt genommen und damit einen Unfall verursacht, bei dem es massiv beschädigt worden sei. Der Angeklagte hatte ohne Rücksprache mit dem Geschädigten veranlasst, die beschädigte linke Fahrzeugseite lackieren zu lassen. Die Arbeiten wurden aber offenbar nur oberflächlich und nicht sehr akkurat ausgeführt, so dass dem Fahrzeugbesitzer der Schaden sofort auffiel.
Das Amtsgericht erließ im ersten Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Betruges und verhängte eine Geldstrafe von 42 000 Euro. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Auch die Inhaber des Unternehmens waren angeklagt wegen Beihilfe angeklagt gewesen, eine Amtsrichterin hatte die beiden (damals 43 und 46 Jahre alt) von dem Vorwurf freigesprochen. In dem Verfahren konnte ihnen nicht nachgewiesen werden, von den illegalen Fahrten der Mitarbeiter gewusst und sie toleriert zu haben.