Neue Kriterien für Grundstückskäufer
Für die Vergabe von städtischen Grundstücken wird es bald einen neuen Kriterienkatalog geben.
Kaum gibt die Stadt Meerbusch städtische Grundstücke für private Bauherren auf den Markt — wie demnächst beispielsweise im Baugebiet Strümper Busch —, kann sie sich vor Anfragen kaum retten. Vor acht Jahren hat der Stadtrat deshalb einen Kriterienkatalog erarbeitet, der klar regeln sollte, wer den Zuschlag erhält.
Das aber funktioniert in der Praxis immer weniger. „Durch die stetig hohe Nachfrage nach städtischen Wohnbaugrundstücken für Selbstnutzer hat sich in den letzten Vergabeverfahren gezeigt, dass die geltenden Auswahlkriterien nur noch bedingt geeignet sind, die Vergaberangfolge entsprechend der politisch gewollten Zielsetzungen eindeutig und klar zu bestimmen“, sagt Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter der Stadt Meerbusch. Eine Neufassung sei sinnvoll, denn: „Die Fülle der Bewerbungen führt zu immer mehr Fällen, in denen nach Anwendung der Auswahlkriterien eine Punktgleichheit zwischen den Bewerbern besteht.“ In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses sollen die Politiker über eine Neufassung der Kriterien entscheiden.
Kriterien bisher sind der bisherige Wohnsitz, ein Arbeitsplatz in Meerbusch, die Familiengröße und die Frage, ob der Bewerber eine Sozialwohnung frei macht. Bei Punktgleichheit entscheidet, ob Eltern oder Kinder (1 Punkt) oder andere Verwandte in Meerbusch wohnen (1 Punkt), und die Frage, ob bisher schon Wohneigentum existiert (wenn nicht: drei Punkte).
Assenmacher schlägt nun vor, die Punkteverteilung neu auszurichten und auch neue Kriterien aufzunehmen, zum Beispiel ehrenamtliches Engagement in Meerbusch. „Im Rahmen vergangener Vergabeverfahren haben Bewerber mehrfach eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wertungsfaktor geltend machen wollen“, erklärt er. „Eine Berücksichtigung durch die Vergabe von entsprechenden Punkten konnte jedoch nicht erfolgen.“ Einen Punktabzug soll es künftig geben, wenn sich Einpersonenhaushalte für ein Baugrundstück bewerben. Und auch das schlägt der Technische Beigeordnete den Politikern vor: Sollte das Haus, anders als zugesichert, nicht selbst genutzt werden, ist eine Vertragsstrafe fällig. Ein entsprechender Passus fehlte bislang. Am Mittwoch, 10. Februar, entscheidet der Planungsausschuss. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Bürgerhaus Lank, Wittenberger Straße 21. Die Politiker tagen öffentlich, Zuhörer sind willkommen.