Interview mit Dezernent Just Gérard: „Ich lasse mich nicht lenken“
Dezernent Just Gérard über Nein-Sager, Hotelpläne und ein Denkmal.
Büderich. Das Konzept eines Luxushotels auf dem Gelände des Gesamtdenkmals Haus Meer in Büderich sorgt für Aufregung. Planungsdezernent Just Gérard kann der Idee viel abgewinnen und erntet dafür Lob und Kritik.
Herr Gérard, sind Sie überrascht?
Just Gérard: Nein, mit der geballten Resonanz habe ich gerechnet. Ich finde gut, dass alle sich äußern. Es gibt ganz viele Schattierungen, manche sind dafür, manche radikal dagegen, und auch viele, die eine Schnittmenge sehen zwischen Hotelbau und Denkmalschutz. Jetzt muss ein sachlicher Diskussionsprozess beginnen. Angriffe und radikale Verneinung führen zu keinem Kompromiss.
Übt der Grundstückeigentümer Agne Druck aus?
Gérard: Wir dürfen eines nie vergessen: Die Stadt ist weder Eigentümer noch Besitzer. Wenn der Grundstückseigentümer Agne droht, den Zugang zum Grundstück zu unterbinden, ist das eher ein Hilferuf: Er will wissen, wie es weitergeht.
Was ist der nächste Schritt?
Gérard: Ich hoffe darauf, dass eine Sensibilität auch bei den radikalen Nein-Sagern entsteht und ein tragbarer Kompromiss gefunden wird.
An dessen Ende der Hotelbau steht?
Gérard: Ich habe das konkrete Architekturmodell nicht mit Begeisterung vertreten. Ich sehe aber die Chance, dass das Konzept Grundlage für ein gemeinsames Gespräch sein kann. Denkmalschutz, Planungsrecht und Naturschutz — alles muss seinen Platz haben.
Was überzeugt Sie an dem Konzept?
Gérard: Erstmals kommt eine Planung, die von der Nutzung „Hotel“ her genehmigungsfähig sein kann. Es wäre hier im Sondergebiet im Außenbereich erlaubt. Und im Übrigen ist der Hotelinvestor der einzige Investor, den wir am Haken haben.
Ist ein Hotel mit mindestens 80 Betten an der Stelle denkbar?
Gérard: Der Architekt weiß, dass er das Baufenster überdeckt. Die Rücknahme des Baufensters ist Verhandlungssache. Genau dazu brauchen wir die politische Entscheidung.
Zu welchem Punkt?
Gérard: Die Politik muss entscheiden, ob ein Teilverlust im Gesamtdenkmal tragbar ist oder nicht.
Welche Haltung haben Sie persönlich?
Gérard: Den Park gab es immer nur im Kontext eines Gebäudes in einem bewohnten Areal, mal klösterlich, mal feudal. Der Park hat sozusagen das Passepartout gebildet. Das Gelände verdient es, bebaut zu werden. Ohne Gebäude ist der Park amputiert. Nach der klerikalen und der feudalen wäre es die erste öffentliche Nutzung des Geländes und nicht nur für Fachleute interessant. Park, Restaurant und Café könnten sich gegenseitig befruchten.
Kritiker werfen Ihnen vor, sich die Investorenpläne zu eigen zu machen.
Gérard: Ich lasse mich nicht lenken oder vor den Karren eines Investors spannen, sondern bin fachlich überzeugt, dass eine angemessene Bebauung mit unter anderem gastronomischer Nutzung den Erlebniswert des Parks erheblich steigert. Vorausssetzung ist die denkmalpflegerische Behandlung des Bau- und Bodendenkmals, wobei mir klar ist, dass Kompromisse im Rahmen der Festlegung des Baufelds getroffen werden müssen. Es käme zu Verletzungen des Parks — aber genau darüber muss man reden.
Glauben Sie an die Vision?
Gérard: Wir müssen aus der Sackgasse kommen. Das Hotel, ein saniertes Teehäuschen, Eiskeller und Wegesystem — das ist doch eine Perspektive.
Hat sie Ihrer Einschätzung nach eine Chance auf Realisierung?
Gérard: Ich hoffe sehr, dass sich da etwas entwickelt. Und vor dem Hintergrund der Haushaltslage sehe ich als einzige tragfähige Möglichkeit das Hotelprojekt.
Wie ist es um öffentliche Fördergelder bestellt?
Gérard: Um Fördermittel zu beantragen, müssen ein Sanierungskonzept und die Kosten für Eiskeller, Remise, Immunitätsmauer und weiteres vorgelegt werden. Voraussetzung einer Förderung, die jeweils auf die Haushaltsjahre bezogen werden, sind die Eigentumsverhältnisse.
Wie müssten sie sein?
Gérard: Der Rat könnte entscheiden, das Grundstück zu kaufen. Aber das hat die vergangenen 30 Jahre nicht geklappt.
Verfolgen Sie den Subventionsansatz trotzdem weiter?
Gérard: Zurzeit wird geklärt, wie das Fördermodell nach heutigem Sachstand aussieht, also ohne zu wissen, wann die Stadt verfügungsberechtigt über das Grundstück ist.