Kindergarten-Beitrag wird günstiger
Ab dem 1. August gelten in Meerbusch neue Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Mit 37 Ja-Stimmen hat der Stadtrat jetzt ein neues, von der FDP erdachtes und von CDU und Grünen verfeinertes Berechnungsmodell auf den Weg gebracht.
SPD und die Fraktion aus Linke und Piraten stimmten dagegen. Profitieren sollen vor allem Eltern in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Für Bestverdiener mit mehr als 97.000 Euro Jahreseinkommen erhöhen sich die Zahlungen in fast allen Bereichen, allein die 25-Stunden-Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird für sie fünf Euro günstiger. „Die Entlastung für die unteren Einkommensgruppen liegt bei fast 20 Prozent“, betont CDU-Fraktionschef Werner Damblon. „Und: Mit 30 000 Euro haben wir in Meerbusch nach wie vor die höchste Freibetragsgrenze.“
Konkret basiert das neue schwarz-grüne Modell auf der Grundlage eines Betrags pro Betreuungsstunde, hochgerechnet auf den wöchentlichen Betreuungsumfang, sowie einer Faktorisierung des sich daraus ergebenden Beitrags. Im Vergleich zum ursprünglichen und von allen Fraktionen für gut befundenen FDP-Modell fällt die Mehrbelastung für die höheren Einkommensstufen nun doch nicht ganz so enorm aus. 30 Prozent standen anfangs im Raum. Die moderate Senkung der Beitragserhöhung, heißt es, soll verhindern, dass Eltern ihre Kinder in privaten statt in städtischen Kindergärten anmelden.
„Sowohl die Begünstigungen als auch die Forderungen sind in dieser Variante etwas geringer“, sagt FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus Rettig. Der Diplom-Mathematiker ist der geistige Vater der neuen Berechnungsmethode. „Wir wollten die Struktur der bisherigen Satzung ändern, um die Möglichkeit zu haben, stärker zu differenzieren“, erklärt er. „Dem schwarz-grünen Modell können wir guten Gewissens zustimmen, weil es in die richtige Richtung geht.“
Die SPD hingegen sieht entscheidende Unterschiede. „Wir haben den Vorschlag der FDP unterstützt, weil wir ihn für gerechter halten, deshalb können wir diesem hier nicht zustimmen“, sagt Ratsherr Georg Neuhausen. „Aus unserer Sicht werden mit dem jetzt beschlossenen Modell die unteren und mittleren Einkommensgruppen zu stark be- und die oberen zu stark entlastet.“
Zur Erklärung: Seit dem 1. August 2012 gibt es in Meerbusch eine gemeinsame Beitragssatzung für alle gesetzlich geförderten Betreuungsangebote: in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule. Die Beiträge für alle Betreuungssysteme orientieren sich am jeweiligen Einkommen der Eltern. Dabei soll es auch bleiben, das heißt Eltern mit einem Bruttoeinkommen von unter 30 000 Euro sind von der Beitragspflicht befreit, es gibt unverändert insgesamt acht Einkommensstufen und der Höchstbeitrag wird bei Bruttoeinkünften von mehr als 97 000 Euro jährlich erhoben. „Bei der bisherigen Berechnung der Beiträge ist uns allerdings aufgefallen, dass die an einigen Stellen nicht gerecht ist“, sagt Klaus Rettig. „Zum Beispiel zahlen Eltern bislang abhängig von der gebuchten Stundenzahl unterschiedlich viel pro Betreuungsstunde — das kann nicht sein. Grafik: Meerbusch/ Schnettler